NS-Wiederbetätigung

Eiernockerln zu Hitlers Geburtstag: Strafurteil bestätigt

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Polizist und Ex-FPÖ-Mitglied bestritt vergeblich NS-Wiederbetätigung.

Wien. In nationalsozialistischen Kreisen ist bekannt, was damit gemeint ist, wenn am 20. April ein Posting erscheint: „Mittagessen heute! Eiernockerln mit grünem Salat!“. Denn der 20. April war der Geburtstag Adolf Hitlers, das Menü angeblich seine Leibspeise. Die Geschworenen am Landesgericht Eisenstadt nahmen deshalb einem mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Polizisten (ein Disziplinarverfahren ruht bis zur Rechtskraft des Strafverfahrens) nicht ab, dass er „zufällig“ an dem Tag sein Mittagessen fotografiert und online gestellt habe, und verurteilten ihn wegen NS-Wiederbetätigung.

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