Wohnungskauf

Wenn ein Bauträger zu viel verspricht

Ein Wohnhaus in Wien (Symbolbild).
Ein Wohnhaus in Wien (Symbolbild).(c) imago stock&people
  • Drucken

Ein unverbaubarer Ausblick oder ganz viel Grün vor dem Haus, das „garantiert“ immer erhalten bleiben wird? Allzu vollmundige Werbeaussagen, die sich dann nicht bestätigen, können für Immobilienverkäufer teuer werden.

Wien. Wie viel Geld ist es wert, vom eigenen Wohnzimmerfenster aus einen unverbaubaren Blick in die Landschaft zu haben? Mitunter kann es da um beträchtliche Summen gehen – und es gibt immer wieder Fälle, die vor Gericht landen, weil Bauträger in diesem Punkt zu viel versprochen haben.

So erstritten drei Wohnungskäufer in Mattsee in Salzburg, wie bereits berichtet, eine Preisminderung von insgesamt 190.000 Euro plus Abgeltung für zu viel bezahlte Gebühren und Steuern, weil entgegen der Zusage des Bauträgers auf einem Nachbargrundstück ebenfalls ein Haus gebaut wurde, das ihnen nun den Seeblick verstellte. Aber auch der Oberste Gerichtshof war heuer bereits mit dem Thema befasst. Hier ging es um eine Wohnanlage in Kärnten. Und um die Zusage eines Mitarbeiters des Bauträgers: Er hatte Wohnungskäufern versprochen, der Blick auf die Karawanken sei unverbaubar. Im Vertrag festschreiben wollte er das zwar nicht, betonte aber, dort komme „nichts Hohes hin“, dies dürfe gar nicht sein. Auch das erwies sich als falsch. Jetzt steht ein zweigeschoßiges Gebäude mit einem Spitzdach dort, das den Ausblick massiv einschränkt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.