Bildung

Sommerschule und Distance Learning werden fix verankert

(c) APA/Helmut Fohringer
  • Drucken

Die Sommerschule soll künftig allen Schülern offen stehen, Distance Learning soll ebenfalls erhalten bleiben, etwa bei Unbenützbarkeit der Schule oder im Katastrophenfall. Die Hochschülerschaft (ÖH) übt jedoch Kritik an dem Vorhaben.

Sommerschule und Distance Learning fix im Schulorganisations- bzw. Schulzeitgesetz verankert - das sieht nun ein von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegter Gesetzesentwurf vor. Konkret bedeutet dies, dass Fernunterricht nicht nur pandemiebedingt möglich sein wird. Die Sommerschulen sollen zudem auf die Vorbereitung auf das nächste Schuljahr erweitert werden und nicht mehr nur für Schüler mit Aufholbedarf zur Verfügung gestellt werden.

Gleich soll jedoch der Zeitpunkt der Sommerschulen bleiben: Sie werden also wie gewohnt in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden. Sie ist auch ganztäglich möglich, unterrichtet wird wie gehabt in Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen, wobei Projekte durchgeführt werden. In den Oberstufen gibt es ein Kurssystem.

Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer. Ab 2023 soll der Unterricht an den Sommerschulen im Pflichtschulbereich dann komplett von Lehramtsstudierenden übernommen werden, heißt es in den Materialien.

Sommerschule offen für alle

Was jedoch neu sein wird, ist, dass die Sommerschule künftig praktisch für alle Schülerinnen und Schüler offen stehen wird. Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Somit sei auch Begabtenförderung möglich.

Distance Learning im Katastrophenfall

Das Distance Learning soll in Zukunft ebenfalls erhalten bleiben. Es soll künftig generell "bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen" von der Schulbehörde (höchstens drei Tage) oder vom Bildungsminister ("die unumgänglich nötige Zeit") angeordnet werden können.

Derzeit entfällt der Unterricht etwa in Fällen von Naturkatastrophen, die den Weg zur Schule verunmöglichen. Künftig wäre in solchen Fällen dann auch Fernunterricht möglich.

Kritik von der ÖH

Kritik kommt von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Sie sieht durch die ab 2023 geplante komplette Abwicklung durch Lehramtsstudierende in einer Aussendung die "Gefahr einer früher oder später kommenden Pflichtteilnahme von Studierenden an den Sommerschulen". Anders als Lehrkräfte, die Überstunden ausbezahlt bekommen, ist für die Studentinnen und Studenten derzeit nur die Anrechnung von ECTS-Punkten für das Studium als "Entlohnung" vorgesehen. Der Sommer werde aber von vielen Studierenden genutzt, um zu arbeiten und sich so ihr Studium zu finanzieren, so die ÖH.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.