Um eine Rücklage für Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen am Gebäude aufzubauen, werden Wohnungseigentümer künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.
Wien. Gefühlt gab es in letzter Zeit kaum ein Gesetzesvorhaben, das nicht in irgendeinem Aspekt auch der Erreichung der Klimaziele Rechnung tragen soll. Die anstehende Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz bildet da keine Ausnahme – kein Wunder, denn die Ausgestaltung von Gebäuden spielt für den Klimaschutz eine große Rolle.
Aber worum geht es konkret? Etwas erleichtert werden soll künftig etwa – wie berichtet – die Errichtung von Ladestationen für E-Autos und von Fotovoltaikanlagen. Kaum öffentlich beachtet wurde bis jetzt jedoch eine weitere Neuregelung, die alle Wohnungseigentümer und teilweise auch Mieter betrifft und durchaus ins Geld gehen wird: Hausverwaltungen müssen künftig von den Eigentümern eine verpflichtende Mindestrücklage einheben, damit Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen – wie etwa für den Klimaschutz wichtige thermische Sanierungen – am Gebäude leichter finanzierbar sind.