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3G am Arbeitsplatz kommt ab 1. November

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Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3-G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verpflichtend ist der 3G-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) 3. Corona-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen - etwa im Büro oder in der Kantine. Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelungen für Mitarbeiter im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch dieses Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt. Auch für Spitzensportler kommt die 3G-Pflicht. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - verantwortlich.

Mückstein: „Weiteres Schutznetz gegen das Virus"

Gesundheitsminister Mückstein sprach von einem weiteren "Schutznetz gegen das Corona-Virus". "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss", sagte er beim gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bestrittenen Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Kocher freute sich über eine "praxistaugliche Meldung", die sicherstelle, dass der "Schutz der Menschen" sichergestellt ist.

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Arbeitnehmer durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum 3G-Nachweis) für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen. Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in sämtlichen schon bisher bekannten "3G-Settings" - etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

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Strafen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für die Einhaltung der Maßnahme sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich; für die Kontrollen in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Es sei nicht angedacht, dass es etwa beim Eintritt lückenlose Kontrollen geben soll, sondern Stichproben, führte Kocher aus. Bei Verstößen drohen Strafen laut dem Covid-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro.

Mückstein hofft - mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder mit 3G-Regeln am Arbeitsplatz (etwa Italien oder Slowenien) - dass auch hierzulande infolge dieser Maßnahme die Durchimpfungsrate steigt; aktuell wurde die 70 Prozent-Marke in der impfbaren Bevölkerung überschritten. Auch betonte der Minister, es gehe bei 3G am Arbeitsplatz um "Fairness": Viele der in der Zeit der Pandemie einführten Regeln hätten vor allem den Freizeitbereich betroffen. Es sei nun an der Zeit gleichzuziehen und auch im Arbeitssektor die bewährte 3G-Regelung umzusetzen.

Der Minister verwies auch auf die Kinder, für die es schon lange zum Alltag gehöre, für den Schulbesuch einen Test- (oder Impf-Nachweis) erbringen zu müssen. Gefragt nach seiner Erwartung hinsichtlich der Zulassung der Impfung auch für Unter-Zwölfjährigen blieb Mückstein bei seinen bisherigen Aussagen: Die Zulassung durch die EU-Arzneimittelagentur EMA (für 5- bis 11-Jährige) sei Ende November zu erwarten, in Österreich werde es dann circa ein bis zwei Wochen danach eine Zulassung geben. "Ich rechne damit, dass die Ersten noch dieses Jahr geimpft werden können."

Wie auch Kocher richtete der Gesundheitsminister an alle Österreicher einen "eindringlichen Appell" an die Bevölkerung, für ihre Immunisierung zu sorgen: "Bitte holen Sie sich ihre Corona-Schutzimpfung, wenn Sie sie noch nicht haben." Auch erinnerte er daran, dass man sich den zweiten und den dritten Stich geben lassen sollte. "Jetzt zählt jede Impfung, nur gemeinsam schaffen wir den Weg aus dieser Pandemie." Gefragt, ob angesichts der zuletzt wieder stark steigenden Neuinfektionszahlen ein "harter Winter" vor der Tür stehe, sagte Mückstein, dies werde "auf uns alle ankommen". Wichtig sei es, die Regeln einzuhalten.

Verordnung wohl Ende der Woche erlassen

rlassen werden kann die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag - nach dem dafür notwendigen Beschluss des grundlegenden Gesetzes im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Ebenfalls fixiert werden mit der 3. Corona-Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung bereits am 20. September präsentiert wurden. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten, hieß es seitens der Regierung.

Zufrieden mit den nunmehr endgültig fixierten Regeln für die Wintersaison zeigte sich Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. Sicherheit sei das "Herzstück" der heurigen Wintersaison. Mit den "strengen Winterregeln" sei diese Sicherheit gewährleistet. "Insbesondere beim Skifahren wird mit der FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen bzw. abdeckbaren Bereichen der Seilbahnen sowie der Verknüpfung des Ticketverkaufs an die 3G-Regel alles getan, um sicheren Wintersport für Einheimische und Gäste gleichermaßen sicherzustellen", erklärte Platter gegenüber.

(APA)

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