63.377 Euro gab das Bundeskanzleramt 2020 für Lebensmittel aus, die Parlamentsdirektion 58.426 Euro für Reinigungsmittel: Details aus 3400 Seiten Budgetvoranschlag.
Wien. Das Legalitätsprinzip ist eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaates: Jeder Verwaltungsakt, der gesetzt wird, muss durch ein Gesetz gedeckt sein.
Ähnlich ist es beim Budget: Was immer der Staat ausgibt oder einnimmt, muss verzeichnet werden. Und sei es noch so klein, wie beispielsweise die 2,06 Euro, die die Zentralstelle des Wirtschaftsministeriums 2020 für „Pönale-, Stundungs- und Verzugszinsen“ kassiert hat.