Nahversorgungsgesetz

Faire Lieferbedingungen im Handel: Das steht im neuen Gesetz

 Eine neue Regelung stärkt die Position von Landwirten gegenüber mächtigen Handelsketten.
Eine neue Regelung stärkt die Position von Landwirten gegenüber mächtigen Handelsketten. (c) REUTERS (STRINGER Poland)
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Etliche Klauseln, die Lieferanten benachteiligen können, werden verboten. Händler sollten ihre Verträge rasch überprüfen.

Wien. Anfang Oktober wurde ein Gesetzesvorschlag präsentiert, der die Marktbeziehungen zwischen Handelsketten und der heimischen Landwirtschaft stärker regulieren soll („Die Presse“ berichtete). Es geht dabei um die – bereits seit Mai überfällige – Umsetzung der sogenannten UTP-Richtlinie der EU (Richtlinie über unlautere Handelspraktiken, 291/633).

Die Umsetzung erfolge nun, anders als zunächst vielleicht erwartet, nicht im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), sondern im Nahversorgungsgesetz, erklärt Veronika Appl, Rechtsanwältin bei DLA Piper, im Gespräch mit der „Presse“. Diese Regelung wird durch das neue „Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetz“ (FWBG) novelliert werden. Inhaltlich bringe das FWBG indes keine Überraschungen, sagt Appl: „Die Wortwahl entspricht eins zu eins der Richtlinie.“ Was an sich kein Problem sei: „Die Richtlinie ist verständlich formuliert.“

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