Recht

Neue Regeln für die Auswertung beschlagnahmter Handys?

Verfassungsminister Karoline Edtstadler
Verfassungsminister Karoline Edtstadler(c) HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com (HERBERT NEUBAUER)
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Die Neos wollen, dass die Beweismittelvernichtung auch für den U-Ausschuss strafbar wird. Indessen findet nicht nur die ÖVP, dass die Sicherstellung von Smartphones reformiert gehört.

Chats sind etwas Vertrauliches – normalerweise. Es geht darin meist um zutiefst Menschliches. Liebe, Hass, Ärger, Freude. Dinge, die man eben nur mit seinem Gegenüber teilen will.

Beschlagnahmte Handys sind derzeit allerdings auch zum „Lieblingsspielzeug“ der Justiz und des parlamentarischen U-Ausschusses geworden. Was man dabei lernt, ist hochinteressant: Die Kommunikation zwischen Spitzenpolitikern bietet tiefgehende Blicke hinter die Kulissen, erzählt viel über Entscheidungsprozesse, Netzwerke und Deals. Seit der Ibiza-Affäre sorgen ausgewertete Chats für einen Aufreger nach dem anderen. Und für einen rechtspolitischen Streit, wie man künftig mit dieser Kommunikation umgehen soll:

Jene Personen, deren Chats in der Öffentlichkeit aufgearbeitet werden, wollen eine Beschneidung der Rechte. Andere – vor allem die Opposition – dagegen wollen weitreichendere Befugnisse.

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