Im Fall Kachelmann wird die 37-jährige Hauptzeugin vernommen, sie behauptet, von dem Fernsehmoderator vergewaltigt worden zu sein. Neue Erkenntnisse gibt es zu einer angeblichen Hämatom-"Selbststudie".
Die ehemalige Geliebte von Jörg Kachelmann hält an ihren Beschuldigungen fest. "Die Grundtendenz steht", sagte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combe in einer Sitzungspause, "sie hält an ihren Aussagen fest". Die 37-Jährige beschuldigt den 52 Jahre alten Fernsehmoderator, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Sie wird vor dem Landgericht Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.
Am Vormittag befragten zunächst weiterhin die drei Richter der Strafkammer die Frau. Combe zeigte sich zufrieden mit der - wie sie sagt - sehr ausführlichen und gewissenhaften Vernehmung durch das Gericht. "Das habe ich in der Intensität in 28 Jahren noch nicht erlebt."
Hämatom-"Selbststudie"
Inzwischen liegen weitere Untersuchungsergebnisse zu digitalen Fotos vor, die auf dem Computer der Nebenklägerin gefunden wurden. Sie hatte fast ein Jahr vor der von ihr angegebenen Tat Fotos von blauen Flecken auf ihren Oberschenkeln gemacht. Der von der Verteidigung beauftragte Gutachter Bernd Brinkmann - den das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte - hatte die Bilder als Dokumente einer "Selbststudie" gedeutet. Die Frau habe den "zeitlichen Verlauf" eines Hämatoms untersuchen wollen.
Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Fotos im Abstand von einer halben Stunde gefertigt wurden. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag zu Beginn der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden. Der Zweck der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar.
Falscher Brief der Hauptzeugin
Die Aussage der 37-jährigen Radiojournalistin wurde bereits einmal vertagt. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründete den Antrag auf einen neuen Termin damit, dass das Gericht die Hauptzeugin nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Mit dessen Inanspruchnahme könne sie aber vermeiden, sich durch neue Falschaussagen strafbar zu machen.
Birkenstock bezog sich mit dieser Argumentation darauf, dass die Frau bei früheren Angaben zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Wettermoderator Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte. Die Nebenklägerin hatte bei Vernehmungen einräumen müssen, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.
(APA/dpa)