Bilanz

Femizide: 1700 Gefährder mussten bisher zur Beratung

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Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, müssen Täter laut neuem Gewaltschutzgesetz zur Präventionsberatung.

Wien. Nachdem sich heuer die Frauenmorde gehäuft hatten, beschloss die Regierung ein Gewaltschutz-Maßnahmenpaket. Unter anderem ist seit 1. September für jene, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine Gewaltpräventionsberatung verpflichtend.

Am Sonntag veröffentlichte das Innenministerium eine erste Bilanz: Seither wurden mehr als 1700 Gefährder dafür verpflichtet. Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurde die sechsstündige Beratung vorgeschrieben, woran sich 80 Prozent der 1700 Betroffenen hielten.
Dieser Anteil der Gefährder kommt seiner Verpflichtung also sofort nach. Laut dem Sprecher des Vereins Neustart, Andreas Zembaty, wird beim Rest die Exekutive nochmals tätig, woraufhin bis auf etwa zwei, drei Prozent auch die restlichen zum Präventionsprogramm erscheinen. So seine Beobachtung in fünf Bundesländern, in denen 70 Prozent der Betroffenen leben. Jenen, die die sechsstündige Unterweisung verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe. Diese beträgt beim ersten Mal 2000 und im Wiederholungsfall 5000 Euro.

Wie Zembaty außerdem berichtet, sind zehn Prozent der Weggewiesenen Frauen. Und es sind sogar Minderjährige dabei – etwa weil diese gegen Eltern oder Großeltern gewalttätig geworden sind.

Heuer Zunahme an Verbotsfällen

Insgesamt sind seit Jahresbeginn bereits 10.900 Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen worden, während es im gesamten Vorjahr 11.652 waren. Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sei diese Zunahme ein klares Zeichen, dass Gewalttaten – auch wenn sie im privaten Zusammenleben passieren – zu einem guten Teil der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer werde dadurch verringert.
Bei allen bisherigen Tötungsdelikten an Frauen in diesem Jahr bestand nur in einem Fall ein Betretungs- bzw. Annäherungsverbot im Vorfeld. In allen übrigen Fällen hatte die Polizei im Vorfeld keine Kenntnis von Gewalthandlungen. „Es ist mir daher besonders wichtig, die Zivilcourage von Nachbarn und Angehörigen zu stärken, die Gewalt im privaten Zusammenleben wahrnehmen“, so Nehammer.

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