Quergeschrieben

Polen steht an der Spitze einer europäischen Konterrevolution

Richterhammer auf einer Flagge der Europäische Union
Richterhammer auf einer Flagge der Europäische Union(c) imago images/U. J. Alexander (via www.imago-images.de)
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Nicht nur Visegrád-Staaten stellen das Primat des EU-Gerichtshofs in Frage. Das Ziel der „immer engeren Union“ stößt zunehmend auf Widerstand.

Was geht in den Köpfen von Politikern und Journalisten vor, die sich anmaßen, den Polen, den Ungarn und den Slowenen Lektionen in Sachen Demokratie und Rechtsstaat zu erteilen? Sollten nicht gerade Österreicher und Deutsche verbal abrüsten, statt Öl ins Feuer zu gießen? Die Betroffenheitsgesten und Schuldbekundungen der Nachkommen ob der Verbrechen, die ihre Groß- und Urgroßeltern in diesen Ländern begangen haben, verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn man ihnen droht und ihre Regierungen erpresst.Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

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In dem aktuellen Konflikt mit Polen geht es um die Frage des Vorrangs des EU-Rechts vor dem nationalen Recht, einschließlich des Verfassungsrechts. Dieser Vorrang ist nicht in den EU-Verträgen festgelegt, sondern folgt aus der Rechtsprechung des EuGHs („case law“). Allerdings gibt es eine Erklärung der Regierungskonferenz, die dem Lissabon-Vertrag beigefügt wurde. Darin heißt es, „dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben“. Dieser Vorrang gilt für jene Bereiche, die der Union von den Mitgliedsstaaten überlassen wurden.

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