Gastbeitrag

VfGH stärkt Rechte des Untersuchungsausschusses

APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Ibiza Untersuchungsausschuss hat eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen, die sich in vergangenen Untersuchungsausschüssen nicht gestellt haben. Eine Analyse des Verfahrensanwalts.

In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat sich der VfGH im Zusammenhang mit der Befragung der Unternehmerin Kathrin Glock nach mehreren Jahren wieder inhaltlich detailliert mit einer möglichen Verletzung von Grund- und Persönlichkeitsrechten auseinandersetzen müssen. Davor hatte sich der VfGH seit Einführung der neuen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse im Jahr 2015 inhaltlich erst einmal, nämlich im Rahmen des Hypo Untersuchungsausschusses, mit möglichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechten durch Fragen der Abgeordneten während einer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss zu beschäftigen gehabt (VfGH 8.10.2015, UA 3/2015).

Die Befragung vor dem Untersuchungsausschuss ein ungleiches Duell?

Der Untersuchungsausschuss ist nach einem viel strapazierten Zitat ein politisches Kampfinstrument. Jede Befragung vor dem Untersuchungsausschuss wirft regelmäßig dieselben beiden Fragen auf: „Wie kritisch, angriffig oder sogar provokant kann eine Frage gestellt werden?“ (aus der Sicht der Abgeordneten) demgegenüber die Frage „Was muss ich mir in der Fragestellung alles gefallen lassen“? (aus der Sicht der Auskunftsperson)

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