Entlassungsgrund

Trotz Covid-Verdachts zur Arbeit gegangen: OGH bestätigt Jobverlust

Wer eine Absonderungsanordnung ignoriert, riskiert den Job.
Wer eine Absonderungsanordnung ignoriert, riskiert den Job.(c) Marin Goleminov
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Eine Dienstnehmerin war nach einem Covidtest als Verdachtsfall heimgeschickt worden, ging aber trotzdem zur Arbeit. Sie wurde entlassen – zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof nun bestätigte.

Wien. Eine Absonderungsanordnung wegen des Verdachts auf eine Covidinfektion zu ignorieren ist keine gute Idee – so viel steht fest. Geht man trotzdem weiterhin zur Arbeit, kann das sogar den Job kosten – das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 8 ObA 54/21f). Und das bleibt auch künftig relevant, denn auch die ab November geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz schließt solche Szenarien nicht aus.

Eine Dienstnehmerin war am 16. März 2020 anlässlich eines Covidtests aufgefordert worden, als Verdachtsfall vorerst daheim zu bleiben – zunächst bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Sie hielt sich nicht daran, erschien dennoch zum Dienst und verschwieg die Angelegenheit ihrem Arbeitgeber. Am Tag darauf erhielt sie ein positives Testergebnis, woraufhin die ganze Abteilung – insgesamt 23 Personen – für zwei Wochen in Quarantäne musste. Einen weiteren Tag später sprach der Dienstgeber die Entlassung aus.

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