Der Termin für den Prozess gegen den 43-Jährigen, der seine Ex-Freundin erschossen haben soll, steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen mordverdächtigen Bierwirt Anklage erhoben, der am 29. April 2021 in Wien-Brigittenau mit einer Faustfeuerwaffe seine Ex-Freundin erschossen haben soll. Sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger will gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben. Ein Termin für den Prozess steht allerdings noch nicht fest.
Zusätzlich hat die Anklagebehörde die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In der Anklageschrift, die der APA vorliegt, ist von einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen" die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.
Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit "hoher Wahrscheinlichkeit" davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hält daher im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Sonderstrafanstalt für zwingend erforderlich.
Die erschossene Frau - eine Krankenschwester - soll wenige Tage vor den tödlichen Schüssen ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet gehabt haben. Darauf soll er bewaffnet in ihrer Wohnung aufgetaucht und in Gegenwart eines Nachbarn in Tötungsabsicht zwei Mal auf sie gefeuert haben.
Die Beziehung lief nicht immer harmonisch, immer wieder kam es zu kurzen Trennungsphasen. Der Verdächtige brachte es zu einiger unrühmlicher Berühmtheit, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Freundin zu massiven Problemen führte.
Zog schon davor Waffe
Etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen - die Frau erlag in einem Spital ihren Verletzungen - war es bereits zu einem gefährlichen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen gekommen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Dabei nahm der 43-Jährige eine Waffe, repetierte und richtete sie auf den Schwiegervater.
Nach dem Vorfall wurde keine Anzeige erstattet, jedoch beendete die 35-Jährige nun endgültig die Beziehung zu dem Gastronomen. Am 29. April kam der Verdächtige erneut zur Wohnung zur nunmehrigen Ex-Freundin. Obwohl Nachbarn auf Besuch waren, zog er eine Waffe und schoss der Frau laut Anklage gezielt auf den Oberschenkel und in den Kopf.
Danach setzte er sich in den Innenhof der Wohnhausanlage und trank eine Flasche Rum sowie eine Flasche Vodka fast zur Gänze aus, bis ihn die Polizei festnahm.
„Im Zustand der Berauschung"
"Es tut ihm furchtbar leid", meinte nun sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger im Gespräch. Er habe die Tat "im Zustand voller Berauschung" begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, sagte Arbacher-Stöger. Neben Mord legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten auch schwere Nötigung und unerlaubten Waffenbesitz zur Last.
Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten ergab, dass von dem Beschuldigten eine hohe Gefährlichkeit ausgeht, weshalb zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21/2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt wurde.
(APA)