Suizid-Assistenz
Debatte

Muss der Staat beim Suizid helfen?

Das Gesetz zum assistierten Suizid ist da – viele lebenspraktische Fragen bleiben noch offen. Was sich abzeichnet: Vereine werden Hilfeleistungen anbieten.

1. Müssen öffentliche Spitäler, Pflegeheime assistierten Suizid anbieten?

Ich denke schon, meinte Christiane Druml, Leiterin der Bioethikkommission, zuletzt im „Presse“-Interview. „Der Staat muss dafür sorgen, dass die Dinge, die er ermöglichen will, auch ermöglicht werden“. Hat sie recht?

Ja und Nein. Nein, wenn man zum jetzigen Zeitpunkt auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs blickt, das die Neuregelung ja erst in Gang gesetzt hat. „Daraus lässt sich keine Verpflichtung des Staates ableiten, aktiv ein Angebot zur Verfügung zu stellen“, erklärt Karl Stöger, Professor für Verfassungs- und Medizinrecht an der Uni Wien.

Das könne sich jedoch ändern, wenn sich mit der Zeit herausstellt, dass von selbst kein ausreichendes Angebot für eine Suizid-Assistenz entsteht, sagt Stöger. Wenn sich also etwa nicht ausreichend Ärzte finden, die eine Aufklärung vornehmen wollen. Denn auf Grund der Gewissensklausel (§2 Sterbeverfügungsgesetz) darf niemand verpflichtet werden zu helfen. Wobei „ausreichendes Angebot“ meint, dass die Zielgruppe (also Schwerkranke, möglicherweise Bettlägrige) real Zugang zu dem Angebot haben. Dieser darf zwar mit Kosten und Anstrengungen verbunden, aber eben nicht unmöglich sein.

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