Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher kritisiert Ermittlungsschritte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Hausdurchsuchung bei „Österreich“ sei rechtswidrig gewesen. Die WKStA widerspricht.
Im Justizministerium gibt es die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten, es ist das oberste Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften. Diese Person agiert unabhängig und weisungsfrei. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die Genehmigung und Durchführung von verdeckten Ermittlungen sowie „optischen oder akustischen Überwachungen“zu prüfen.
Das hat die derzeitige Rechtsschutzbeauftragte, Gabriele Aicher, auch getan. Und sie kritisiert in einer Beschwerde ungewöhnlich deutlich Ermittlungsschritte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Sie betreffen allgemein die mutmaßliche ÖVP-Korruptionsaffäre, im Detail aber die Hausdurchsuchung bei der Mediengruppe „Österreich“. Aicher bezeichnet die Bewilligung dieser Razzia als rechtswidrig. Das Schreiben wurde schon am 14. Oktober verfasst aber offenbar erst jetzt veraktet.