Mit dem Gesetz zur Suizid-Hilfe betritt Österreich Neuland – juristisch und sozial. Nicht nur um die knappe Begutachtungsfrist auszugleichen, wäre eine begleitende Beobachtung der Praxis wichtig.
Zu kurz. In dem Punkt sind sich fast alle einig. Mit nur drei Wochen ist die Begutachtungsfrist für das Sterbeverfügungsgesetz arg knapp bemessen. Breite Debatte? Änderungsvorschläge? Dafür ist es zu spät.
Es ist jedoch früh genug, aus dem Manko das Beste zu machen und das Versäumte quasi laufend nachzuholen. Denn keiner weiß derzeit so genau, wie sich die neuen Regeln auswirken werden. Juristisch wie sozial ist das Sterbeverfügungsgesetz Neuland. Umso wichtiger wäre es, dass das Gesetz begleitet wird – einerseits durch eine wissenschaftliche Evaluierung, andererseits, indem die Politik den Kontakt zu allen Beteiligten – Stichwort: Dialogforum – hält.