Angeblich verletzte Rechte von Nordkoreanern und mutmaßlicher russischer Spione sowie vermeintlich falsch abgerechnete Kaffeehausrechnungen: Das sind die Überbleibsel der vielen Vorwürfen aus der BVT-Affäre, die ab 8. November vor Gericht verhandelt werden.
Vor dreieinhalb Jahren fand die skandalträchtige Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) statt. Übrig geblieben ist von den vielen, schwerwiegenden Vorwürfen nur wenig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen zwei Beamte aber Anklage erhoben. Der Prozess startet am 8. November
Im Fokus der Anklageschrift steht der ehemalige Spionageabwehrchef Bernhard P. Drei Fakten sollen angeklagt werden: Der erste dreht sich um die Zulässigkeit von Observationen nordkoreanischer Staatsangehöriger. Da wurden etwa vor der Botschaft Fotos von Personen und Autos gemacht. Im Jahr 2014 ging das Gerücht um, dass der Sohn des verstorbenen nordkoreanischen Diktators Kim Jong-il zu einem Eric-Clapton-Konzert nach Wien reisen wolle. P. schickte (mitangeklagte) Beamte zum Flughafen, um nachzusehen, ob Kim Jong Chol gelandet war. War er nicht, dafür sichtete man in der Nähe des Konzerts eine Gruppe Nordkoreaner in einem Kleinbus, die dann fotografiert wurden. Die WKStA glaubt, dass dabei die Rechte nordkoreanischer Bürger verletzt wurden. Nordkorea ist ein Land, das wegen seiner Menschenrechtsverletzungen in Dauerkritik steht. Die Observationen waren nach Meinung der WKStA nicht genehmigt – beziehungsweise wurden sie erst im Nachhinein genehmigt. Das ist prinzipiell zulässig, die WKStA findet aber, es sei zu spät passiert.