Leitartikel

Nein, Wolfgang Sobotka muss den U-Ausschuss nicht leiten

Die Presse
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Die Verfahrensordnung zwingt den Nationalratspräsidenten nicht, im U-Ausschuss zur ÖVP den Vorsitz zu führen. In dem Papier finden sich mehr Argumente dagegen.

Vielleicht wartete Wolfgang Sobotka nur auf den richtigen Moment, womöglich überlegte er aber tatsächlich. Ein, zwei Wochen lang hieß es aus seinem Büro bloß: „Der Präsident wird weitere Fragen zu gegebener Zeit entscheiden.“ Eigentlich ging es nur um eine Frage, die die Öffentlichkeit dem Nationalratspräsidenten stellte: Soll Sobotka im neuen U-Ausschuss zur mutmaßlichen Korruption der ÖVP den Vorsitz führen? Die Opposition, sogar der Koalitionspartner hatten eine Antwort schon vorweggenommen: Nein, das sollte Sobotka nicht.

Am Wochenende gab auch Sobotka seine Entscheidung bekannt. Er tat es beinahe nebenbei – so, als wäre sie längst festgestanden: „Seit dem letzten U-Ausschuss hat sich nichts geändert. Wir haben dieselbe Verfahrensordnung – deswegen verstehe ich die Frage nicht“, sagte er dem „Kurier“. „Ich bin gesetzlich verpflichtet, den Vorsitz zu übernehmen.“

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