Doch kein Terror: Strafverfahren beendet

Am 9. November 2020 kam es im Rahmen der Operation Luxor zu Dutzenden Razzien. Bild: Cobra-Kräfte in Wien.
Am 9. November 2020 kam es im Rahmen der Operation Luxor zu Dutzenden Razzien. Bild: Cobra-Kräfte in Wien.APA/BMI
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Operation Luxor: Nach der Razzia gegen mutmaßliche Muslimbrüder und Hamas-Mitglieder kam es nun zu einer ersten Verfahrenseinstellung – zugunsten eines Islam-Lehrers.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte vor einem Jahr von einem „entscheidenden Schlag“ gegen die Muslimbruderschaft und die Terrororganisation Hamas gesprochen. Grund dafür war eine Großrazzia (Operation Luxor) gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Vereinigungen. An 60 Orten in vier Bundesländern waren Fahnder aktiv – und zwar eine Woche nach dem Wien-Terror (siehe Seite 11). Doch die Verdachtsmomente scheinen dünn zu sein. Nun gab es sogar die erste Einstellung eines Verfahrens.

Davon betroffen ist der Reliogionslehrer M. A. Dem 56-jährigen Islam-Experten wurden von der Staatsanwaltschaft Graz mehrere gewichtige Vorwürfe gemacht: Terroristische Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäscherei, Kriminelle Organisation und Staatsfeindliche Verbindungen. Allein: Erhärten ließen sich all diese Vorwürfe nicht. So heißt es in der vom Straflandesgericht Graz ausgefertigten Begründung des Einstellungsbeschlusses: „Kurzum ist aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ein dringender Verdacht, M. A. habe sich einer terroristischen Vereinigung mit der Zweckausrichtung angeschlossen, durch terroristische Straftaten (Bombenanschläge etc.) Israel zu zerstören, ein weltweites Kalifat zu errichten und Österreich zu erschüttern, nicht mehr ableitbar.“

Belastendes ergab sich zuletzt aus einem Verfassungsschutzbericht, wonach M. A. 2013 in Wien auf einer Muslimbrüder-Veranstaltung war. Außerdem spekulierte der Lehrer mit Immobilien. Letzteres konnte aber nicht mit Terrorismus-Finanzierung in Einklang gebracht werden. Und auch die Veranstaltung war laut Gericht letztlich nicht genug, um Terrorismus zu beweisen. Es habe nur einen Anfangsverdacht gegeben, der sich aber nicht habe erhärten lassen.

Der in Ägypten geborene Mann hatte in seinem Einstellungsantrag gemeint, dass lediglich die beiden ursprünglich vom Staatsanwalt zugezogenen Gutachter eine Verbindung zwischen ihm und den Muslimbrüdern bzw. der Hamas hergestellt hätten. Das Gericht gibt ihm nun insoweit Recht, als es schreibt, dass es für Mitgliedschaften in den genannten Organisationen eben keine „konkreten Beweisergebnisse“ gebe. Daher sei der Fall ad acta zu legen.

Kritik auch vom Obergericht

Die Staatsanwaltschaft hatte gegenteilig argumentiert und den von Anwalt Andreas Schweitzer vertretenen Mann gar als „Führungsperson“ dargestellt. Gegen den Einstellungsbeschluss ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG) Graz zulässig. Apropos: Eben dieses Gericht hatte wie berichtet bereits neun Verdächtigen Recht gegeben, die sich im Juli gegen die – teils ziemlich rüde vorgenommenen – Hausdurchsuchungen gewehrt hatten. Damals hatte der OLG-Senat die Razzia (bezogen auf die neun Beschwerdeführer) wegen der dünnen Verdachtslage als rechtswidrig erklärt. Die Richter sagten auch, dass die Annahme, die Muslimbruderschaft sei eine weltweit homogene Gruppe – eine Gruppe, die als Ganzes die Merkmale einer Terror-Vereinigung aufweise, „nicht auszumachen“ sei.

Nach dem Fall M. A. könnte es nun weitere Verfahrenseinstellungen geben. Insgesamt gibt es etwa 70 Beschuldigte.

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