„Nicht jede Indiskretion eines Beamten ist strafbar“

Erst noch eher scheu, dann "Daumen hoch": der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek beim Betreten des Großen Schwurgerichtssaals des Straflandesgerichts Wien.
Erst noch eher scheu, dann "Daumen hoch": der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek beim Betreten des Großen Schwurgerichtssaals des Straflandesgerichts Wien.Georges Schneider / picturedesk.
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Der suspendierte Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek wird vom Vorwurf der Verletzung eines Amtsgeheimnisses freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft überlegt noch, ob sie das Urteil bekämpfen wird.

Um ausnahmsweise mit dem Ende zu beginnen: Christian Pilnacek (58) zeigt – nicht offensiv, eher dezent – den erhobenen Daumen. Und geht ab. Die Medienvertreter warten vergeblich vor dem Gerichtssaal. Der suspendierte Sektionschef des Justizministeriums nimmt den Hinterausgang. Und weicht – mit einem Freispruch im Gepäck – den Medien aus.

Apropos Medien (und nun der Reihe nach): Diese spielen in der ganzen Angelegenheit eine tragende Rolle. Und das kam so: Wegen eines Artikels von „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer, in dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kritisch beleuchtet wurde, hieß es ebendort sinngemäß „Feuer frei“.

Man brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Wegen des Verdachts der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung einer Behörde. Die Staatsanwaltschaft Wien winkte umgehend ab. Sie leitete nicht einmal ein Ermittlungsverfahren ein. Pilnacek bekam Wind von diesen Entwicklungen. Wer ihm das steckte, wollte er nun nicht verraten. Die Anklage ist sich ziemlich sicher, dass es jemand in der Oberstaatsanwaltschaft Wien gewesen sein muss.

Aber zurück zu damals: Der Sektionschef chattete mit einer „Kurier“-Redakteurin. Und deponierte dabei die jüngste Entwicklung und auch, dass er es „erbärmlich“ finde, dass die WKStA so vorgehe. Dieser Chatverlauf wurde im Zuge eines anderen Strafverfahrens entdeckt. In diesem anderen Komplex geht es wiederum um die Frage, ob Pilnacek eine kommende Hausdurchsuchung bei Unternehmer Michael Tojner ausgeplaudert habe (was alle Beteiligten bestreiten).

Mit seinem Chat habe Pilnacek seine Macht missbraucht, erklären nun im Straflandesgericht Wien die Staatsanwälte Georg Schmid-Grimburg und Andreas Leo aus Innsbruck (dorthin wurden die Ermittlungen verlegt). Das Ankläger-Duo findet harte Worte: Die Opfer der von Pilnacek begangenen Art der „Korruption“ seien alle Bürger des Landes. „Wir alle.“

Der Beschuldigte habe durch seinen Geheimnisverrat die Macht missbraucht, die „wir“ ihm anvertraut hätten, damit er „in unserem Sinne handeln kann“. Somit holen die Verfolger praktisch ganz Österreich mit ins Boot. Und betonen auch noch: „Der Täter war der mächtigste Mann der Justiz.“ Jemand, der sich entschieden habe, „die WKStA zu diskreditieren“. Jene Behörde, „mit der er im Clinch lag“.

Verteidiger Rüdiger Schender sagt: „Nicht jede Indiskretion eines Beamten ist strafbar.“ Pilnacek selbst kontert umgehend. Ihm werde noch immer verwehrt, in seine eigenen (sichergestellten und zu den Akten genommenen) Chats Einsicht zu nehmen. Alsdann spielt er das Thema „Macht“ zurück. Er werde als „ach so mächtig“ dargestellt. Aber: „Herr Staatsanwalt, Sie haben die Macht. Sie können Grundrechtseingriffe veranlassen. Ich kann mich auf keinen der Vorwürfe vorbereiten, so lange ich keinen Zugang zu meinen Chats habe.“

Und nein, er habe durch seinen Chat mit der „Kurier“-Redakteurin keinen Einfluss auf staatliche Entscheidungen nehmen wollen. Ihm sei es darum gegangen, „wie die WKStA mit Kritik umgeht“. Er habe „einen Anschlag auf die Medienfreiheit“ erblickt. Er habe auch zu verstehen gegeben, dass er vorerst noch keine Berichterstattung für angebracht halte. Übrigens: Auch „Presse“-Redakteurin Thalhammer hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie sich durch Pilnaceks Tun nicht geschädigt fühle.

„Subjektive Tatseite fehlt“

Richterin Julia Matiasch spricht ein Machtwort. Sie legt beim Geheimnis-Begriff einen strengen Maßstab an. Die weitergegebenen Inhalte seien sehr wohl ein Amtsgeheimnis gewesen. Aber – und da gibt sie dem Topbeamten, dem auch in anderen Causen Verfolgungsschritte drohen, zum Teil Recht: Sie sehe durch den Chat keine Gefährdung öffentlicher oder privater Interessen. Und es fehle auch an der subjektiven Tatseite (Vorsatz): Pilnacek habe der „Presse“-Redakteurin nicht schaden wollen. „Im Gegenteil.“

Die Ankläger geben nach dem Urteil keine Erklärung ab. Sie können nun drei Tage überlegen, ob sie es anfechten.

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