Kollektivvertrag

Handel muss Gehaltssystem umstellen

Für Handelsangestellte gilt bald ein neues Gehaltsschema.
Für Handelsangestellte gilt bald ein neues Gehaltsschema.(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Bis zum Jahreswechsel muss der Umstieg auf das neue Gehaltssystem bewältigt sein. Vor allem manchen kleinen Unternehmen läuft jetzt die Zeit davon.

Für heimische Handelsunternehmen läuft ein Countdown: Bis zum 1. Jänner 2022 müssen sie den Umstieg auf den „Kollektivvertrag Handel neu“ bewältigt haben. Vor allem geht es da um ein neues Gehaltssystem, das das seit 45 Jahren geltende ablöst. Davon betroffen sind 40.000 Betriebe und 400.000 Handelsangestellte in Österreich.

Die Änderungen sind durchaus gravierend: Während das alte Gehaltssystem sechs Beschäftigungsgruppen unterscheidet, sieht der neue KV Handel acht Beschäftigungsgruppen vor. Die verschiedenen Tätigkeiten werden zudem in „Arbeitswelten“ kategorisiert, wie etwa Einkauf, Verkauf und Vertrieb, Marketing und Kommunikation oder Informationstechnologie (IT). Herausfordernd ist dabei nicht nur die Neueinstufung selbst: „Man muss alles anpassen, bis hin zu den Arbeitszeitaufzeichnungen“, erklärt Martina Limbeck, Senior Manager bei PwC Österreich. Ausschlaggebend für die Einstufung ist immer die ausgeübte Tätigkeit, aber auch weitere Bewertungskriterien sowie die Unterscheidung von Fachlaufbahn und Führungslaufbahn sind zu berücksichtigen.

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