Prozess

Pilnacek-Freispruch: Staatsanwaltschaft meldet Berufung an

Die beiden Ankläger (Bildhintergrund) der Staatsanwaltschaft Innsbruck wollen eine Verurteilung von Christian Pilnacek (li.) erwirken.
Die beiden Ankläger (Bildhintergrund) der Staatsanwaltschaft Innsbruck wollen eine Verurteilung von Christian Pilnacek (li.) erwirken. APA/HERBERT NEUBAUER
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Noch darf der suspendierte Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek nicht aufatmen: Die für seinen Fall zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck meldete ein Rechtsmittel gegen den Freispruch an.

Am Mittwoch durfte sich der suspendierte Sektionschef (Sachgebiet: Strafrecht/Legistik) des Justizressorts, Christian Pilnacek, noch freuen: Er wurde vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen. Pilnacek hatte Ende 2020 in einem Chat mit einer „Kurier"-Redakteurin über die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebrachte - aber sofort ad acta gelegte - Anzeige gegen eine „Presse"-Redakteurin berichtet. Beim Prozess erklärte nun Richterin Julia Matiasch vom Straflandesgericht Wien, dass durch den Chat weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden seien. Daher (und auch aus anderen Erwägungen) sprach die Richterin den Beschuldigten frei. Die Anklagebehörde ließ sich zunächst nicht in die Karten blicken. Von den beiden Innsbrucker Staatsanwälten hieß es lediglich: „Keine Erklärung.“ Am Donnerstag wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigt, dass nun Berufung angemeldet werde.

Die erwähnte ad acta gelegte Anzeige war erstattet worden, weil die WKStA auf diese Art gegen einen kritischen Artikel vorzugehen versuchte. Aber zurück zur neuesten Entwicklung: Es besteht nun noch die Möglichkeit, dass die Tiroler Anklagebehörde (die Generalprokuratur hatte ein anderes, mittlerweile eingestelltes Verfahren aus Gründen einer möglichen Befangenheit der Wiener Behörden nach Innsbruck delegiert, das „Chat-Verfahren“ wanderte daraufhin auch nach Tirol) nach Studium der schriftlichen Urteilsausfertigung doch noch einen Rückzieher macht. In der Regel kommt das dann vor, wenn ein Urteil besonders gut begründet und damit „wasserdicht“ erscheint.

Im vorliegenden Fall ist aber (nach nun erfolgter Anmeldung des Rechtsmittels) eine tatsächliche Einbringung desselben sehr wahrscheinlich. „Ich gehe davon aus, dass die Berufung auch tatsächlich eingebracht wird“, sagte Staatsanwalts-Sprecher Hansjörg Mayr der „Presse“. Pilnacek muss also wieder bangen. Es könnte beispielsweise sein, dass die Berufung durchgeht und der Prozess wiederholt werden muss. Am Ende könnte es dann doch noch zu einer Verurteilung kommen. Es könnte freilich auch sein, dass die Anklage mit ihrer Berufung abblitzt.     

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