Klima

"Schnellfahren bleibt ungestraft"

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Tangente(c) Clemens FABRY
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Fridays for Future und Klimavolksbegehren verlangen ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen und Vorgaben.

Während in Glasgow die Weltklimakonferenz über die Bühne geht, fehlt hierzulande nach wie vor das wesentliche Puzzleteil in der Klimapolitik: das Klimaschutzgesetz. Der Beschluss ist nach wie vor ausständig, nachdem im Frühjahr ein Entwurf bekannt geworden ist, der von so gut wie allen Seiten heftig kritisiert worden ist.

Philipp Steininger, Sprecher von Fridays for Future, meint, dass der Fahrplan zu Klimazielen fehle, und kritisierte die „Diskrepanz zwischen unverbindlichen Versprechungen und ihrer konkreten Umsetzung“. Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens: „Die Zeit des politischen Greenwashings ist vorbei. Es muss ein Gesetz mit ganz konkreten Zielen und Vorgaben geben.“

Wie diese aussehen können, hat Reinhard Steurer, Professor am Institut für Forst, Umwelt und nationale Ressourcenpolitik, zusammengefasst. Der Wissenschaftler hat bereits bestehende Klimaschutzgesetze – etwa jene in Großbritannien oder Schweden – analysiert. Daraus ergibt sich aus seiner Perspektive ein klares Anforderungsprofil. „Wir brauchen klare Ziele, die im Gesetz und besser noch in der Verfassung verankert sind.“ Es müssten klare, jährliche Budgets von Treibhausgasen definiert sein, und zwar für jeden einzelnen relevanten Sektor – inklusive Vorgaben, die regeln, was geschehen müsse, wenn diese Budgets nicht eingehalten werden. Wichtig seien laut Steurer auch ein Klimakabinett, ein (unabhängig agierendes) wissenschaftliches Beratungsgremium und ein „Bürgerrat, der mit einem klaren Mandat ausgestattet ist“.

Für notwendig erachtet er auch, dass die Sozialpartner eingebunden seien „und möglicherweise auch Organisationen aus dem Umweltbereich erweitert werden“. Eine Kernforderung sei die Verbindlichkeit. „Wenn es die nicht gibt, dann ist das so, als gäbe es zwar Tempolimits und Radarkontrollen, aber keine Strafverfolgung. Schnellfahren blieb dann ungestraft.“

Zwischen 2011 und 2020 war ein Klimaschutzgesetz in Geltung, allerdings hat sich dies in der politischen Realität nicht niedergeschlagen. Die Verantwortlichkeiten, die Emissionen zu verringern, sind zwar sektoral aufgeteilt worden, allerdings gab es keinerlei Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Ähnlich sei es mit den Lenkungs- und Beratungsgremien gewesen, so Steurer: „Die haben getagt, aber es hat keine Aktion gegeben.“

Auch beim Handel mit Zertifikaten gebe es gesetzgeberischen Handlungsbedarf, so Rogenhofer. „Wir brauchen auch in diesem Bereich klare Regelungen. Denn die bereits beschlossenen Regeln für den europaweiten Zertifikate-Handel verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Österreich aber will bereits zehn Jahre früher klimaneutral sein. Das passt nicht zusammen.“

Anwältin Michaela Krömer meint: „Mit Gesetzen ist es manchmal wie mit kleinen Kindern: Wenn man nichts von ihnen hört, dann muss man aufpassen. Es kann gefährlich sein. Und vom Klimaschutzgesetz hat man schon lange nichts mehr gehört.“ Die Juristin, die ein Verfahren gestartet hat, um Klimaschutz in Österreich einklagbar zu machen, meint, dass es „verfassungswidrig ist, dass es diesen Klagsweg derzeit nicht gibt.“ Das Recht auf eine unversehrte Umwelt und Gesundheit sei ein Grundrecht. „Ein Recht ist allerdings wenig wert, wenn es nicht möglich ist, es durchzusetzen. Das widerspricht der Verfassung.“ Zur Forderung nach einem verbindlichen Klimaschutzgesetz gebe es keine Alternative, denn: „Die Realität ist nicht verhandelbar“.

Das Klimaschutzgesetz ist jedenfalls das bestimmende Thema der Kundgebung von Fridays for Future am Freitag.

>> fridays for future

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