Corona-Impfung

Dritte Impfung bei Bedarf nach vier Monaten, in Wien ohne Anmeldung möglich

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Zu den Ausnahmen zählt etwa eine zweimalige Impfung mit Astra Zeneca, der Antritt einer längeren Reise oder besonders hohes Expositionsrisiko. In Wien ist der dritte Stich auch in Impfboxen möglich.

Die Corona-Auffrischungsimpfung ist in Wien ab sofort auch ohne Anmeldung erhältlich. Das teilte der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag mit. Der dritte Stich wird an 34 Standorten inklusive dem Austria Center sowie zusätzlich bei den zwei Impfbussen - deren Standorte wechseln - ohne vorherige Anmeldung verabreicht ( >> zur Liste der Standorte). Für die kleinen Impfzentren der Stadt oder auch für jene etwa der ÖGK ist weiterhin eine Anmeldung nötig.

Auch bei den impfenden Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen Bereich ist eine direkte Vereinbarung notwendig. Die Auffrischungsimpfung wird mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer sowie mit jenem von Moderna verabreicht. Das Angebot können all jene in Anspruch nehmen, deren Zweitstich mindestens sechs Monate zurückliegt.

In Ausnahmefällen schon nach vier Monaten

In begründeten Ausnahmefällen kann die Booster-Impfung aber bereits früher als sechs Monate nach dem Zweitstich erfolgen - nämlich bereits nach vier Monaten. Zu den Ausnahmen zählt etwa eine zweimalige Impfung mit Astra Zeneca, der Antritt einer längeren Reise oder besonders hohes Expositionsrisiko. Das geht aus den nun auch in schriftlicher Form vorliegenden Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hervor.

"Eine Unterschreitung des empfohlenen Impfintervalls von sechs Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und kann nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label)", heißt es in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG), die am Donnerstagabend auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.

Das Gremium hatte am Dienstag die dritte Corona-Impfung schon sechs Monate nach dem Zweitstich für alle Personen über 18 Jahren freigegeben. Begründet wurde das mit dem nachlassenden Impfschutz. Bis dahin war die Impfung für die allgemeine Bevölkerung erst neun Monate nach dem Zweitstich empfohlen.

Nur für Ältere ab 65 Jahren, Alten- und Pflegeheimbewohner, Risikopatienten oder mit zwei Dosen Astra Zeneca Geimpfte sowie bestimmte Berufsgruppen mit hohem Ansteckungsrisiko (medizinisches Personal, Pädagogen) war die Auffrischung auch schon davor ab dem sechsten Monat vom NIG freigegeben. Für diese Personengruppe ist es nun "dringend empfohlen", den Drittstich möglichst ab dem sechsten Monat vorzunehmen. Eine Unterschreitung des Intervalls unter 120 Tagen (vier Monate) wird laut der Covid-Maßnahmenverordnung aber nicht als dritte Impfung gewertet.

Gleicher Impfstoff bevorzugt

Prinzipiell sind laut den Empfehlungen für die dritte Impfung mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dabei soll bevorzugt "der gleiche Impfstoff wie für die vorhergehenden Immunisierungen eingesetzt werden (homologes Impfschema)". Das Vakzin von Moderna soll aber nur für Über-30-Jährige zur Auffrischung verwendet werden. Für alle Jüngeren wird empfohlen, zur Auffrischung Pfizer/Biontech zu verwenden, Grund dafür ist eine "vorläufige Unsicherheit in Bezug auf ein erhöhtes Risiko einer Myokarditis oder Perikarditis nach Spikevax-Impfung" bei jüngeren Personen.

Personen, die mit dem Vakzin von Janssen (Johnson&Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten, dabei soll vorzugsweise Pfizer/Biontech bzw. bei Über-30-Jährigen auch Moderna verwendet werden; es kann jedoch auch erneut Janssen verwendet werden. Der Impfstoff war ursprünglich so konzipiert, dass nur ein Stich notwendig sein sollte. Der Impfschutz hat aber den Experten zufolge zu schnell stark nachgelassen. Auch geht das Gremium davon aus, "dass, wie bei allen anderen Impfstoffen auch, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach 6 Monaten erforderlich sein wird".

Kein Abstand zu Grippe-Impfung nötig

Auch wird in den Empfehlungen aufgeführt, dass es nicht notwendig ist, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. "Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich und sinnvoll (unter schiedliche Impfstelle)." Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation könne ein operativer Eingriff aber jederzeit durchgeführt werden.

Bezüglich der Impfdurchbrüche lautet die Empfehlung, sowohl im Fall einer symptomatischen SARS-CoV-2 Infektion wie auch einer asymptomatischen Infektion (nach vollständiger erster Impfserie mit zwei Impfungen) keine weitere Impfung durchführen zu lassen.

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(APA)

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