Wie viele Menschen sind betroffen, was ändert sich für kinderreiche Familien und gibt es auch Entlastungen? Die Antworten.
02.01.2017 um 14:24
Die Höhe bleibt gleich. Die größte Änderung gibt es bei der Bezugsdauer. Wurde die Beihilfe bisher bis 26 (in Ausnahmen bis 27) ausbezahlt, gibt es sie künftig nur mehr bis 24. Arbeitslose 18- bis 21-Jährige nur Beihilfe, wenn sie aktiv Arbeit suchen. Nach Abschluss einer Berufsausbildung wird die Familienbeihilfe ebenfalls gestrichen.
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Die 13. Familienbeihilfe, die 2008 eingeführt wurde, wird gestrichen. Sie wird aber durch ein sogenanntes Schulstartgeld ersetzt. Das gibt es einmal im Jahr für schulpflichtige Kinder (also bis 15) und es beträgt nur mehr 100 Euro.
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Durch die Senkung der Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. auf das vollendete 24. Lebensjahr wird es künftig 35.000 Bezieher (25- und 26-Jährige) weniger geben, großteils Studenten. Die ÖH spricht gar von 43.000 Betroffenen. Inzwischen sind bereits zahlreiche Ausnahmen angekündigt worden.
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Bisher gab es für Familien ab dem dritten Kind einen Mehrkindzuschlag (36,40 Euro pro Kind und pro Monat) - bei einem Maximaleinkommen von 55.000 Euro im Jahr (das heißt: Bruttoeinkommen minus Sozialversicherung, minus Absetzposten).
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Für Familien ohne Kinder wird der Alleinverdienerabsetzbetrag gestrichen, im Fall von Pensionistenpaaren, die Kinder großgezogen haben, könnte das noch aufgeschnürt werden.
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Im europaweiten Vergleich steigen die heimischen Jugendlichen gut aus. Ähnlich lange Bezugsdauern wie in Österreich gibt es in Deutschland, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Portugal, der Schweiz sowie in Tschechien. Dafür sind die Beträge teils sehr niedrig (Tschechien: 27 Euro/Monat).
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Eine Erleichterung gibt es bei den Schulbüchern. Hier wird der Selbstbehalt abgeschafft. Das entlastet die Familien jährlich mit zehn Millionen Euro und bringt eine Verwaltungsvereinfachung.
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