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2-G ab heute: Was bedeutet das für wen, wo, wie?

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Vom Begräbnis bis ins Hotel, von der Maske bis zum Genesenenstatus: Seit heute gelten in Österreich neue Regeln, um dem Coronavirus Einhalt zu gebieten. Ein Überblick.

Dort, wo bisher 3-G galt, wird ab heute, 8. November, österreichweit 2-G schlagend. Das bedeutet: Körpernahe Dienstleister wie Friseure und die Gastronomie sind nur noch für geimpfte Personen sowie jene, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, geöffnet. Gleiches gilt für die Hotellerie, Krankenhäuser und in Pflegeheimen sowie im Kultur- und Sportbereich (etwa am Skilift). In anderen Worten: Die Stufen zwei, drei und vier des „Corona-Stufenplans" treten gleichzeitig in Kraft. Ein Überblick.

Was gilt als 2-G?

Der „Grüne Pass“ gilt nach der zweiten Impfung für neun Monate, danach braucht es für seine Gültigkeit einen „dritten Stich“. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist von vier Wochen: Wer schon die erste Impfung gegen das Virus erhalten hat und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen kann, gilt ebenfalls als 2-G - allerdings nur bis 6. Dezember. Danach muss der „zweite Stich“ erfolgen.

Eine Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2-G nicht mehr.

Eine weitere Sonderregel wird für Saisonarbeiter im Tourismus interessant. Wer zum Zeitpunkt der Impfung bereits einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (etwa durch die in der EU nicht gültige Sputnik-Impfung), kann den Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna) erlangen.

Was Genesene angeht, darf die Gesundung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Antikörper-Tests sind nicht mehr als „G“-Nachweis gültig.

Für wen gilt 2-G?

Unter die 2-G-Regeln fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 Jahre wird der sogenannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2-G anerkannt - in allen Bundesländern außer Wien.

Denn Wien geht auch hier einen (strengeren) Sonderweg: In der Bundeshauptstadt gelten bereits für Kinder ab 12 Jahren  (statt wie in den anderen Bundesländern ab 15 Jahren ) die selben Regeln wie für Erwachsene: Demnach müssen in Wien auch schon Kinder ab 12 etwa für einen Lokal- oder Kinobesuch geimpft oder genesen sein. 

Wo gilt 2-G?

2-G gilt überall, wo bisher 3-G gegolten hat. Das bedeutet, man kann etwa in Kinos, Theater, Konzerte, zum Friseur, zur Fußpflege, ins Fitnessstudio oder zu Sportveranstaltungen nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Auch Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind an sich nur noch möglich, wenn man 2-G erfüllt. Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske anlegen kann.

Wie sieht es im Hotel aus?

In der Hotellerie gilt an sich 2-G. Allerdings wurden auch diverse Ausnahmen definiert, die allerdings nicht für klassischen Urlaub gelten. Wer aber z.B. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses ein Hotel besucht, muss bloß getestet sein.

Was gilt für das Personal in Gastronomie und Hotellerie?

Während die Gäste unter 2-G fallen, können die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie auch einen Test vorlegen. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist aber immerhin ein PCR-Test nötig.

Was bedeutet das für Kino, Theater, Events und Treffen?

Generell gilt 2-G nun auch im Konzert, im Kino oder Theater. Nicht aber in Museen, wo man auch zuvor keinen Status nachweisen musste. Dort herrscht allerdings - im Gegensatz zu Theatern oder Konzerten - Maskenpflicht. Eine Einschränkung zu dieser Regelung gibt es freilich auch: Über die Hausordnung kann jede Einrichtung auch strengere Zugangsvoraussetzungen festlegen.

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Menschen gilt 2-G, bei mehr als 50 Teilnehmern wird eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeführt. Das heißt: Bis zu einer Woche vor der Veranstaltung muss ein Covid-19-Beauftragter genannt und ein Präventionskonzept erstellt werden. Bei Events mit mehr als 250 Teilnehmern braucht es ab Montag eine Bewilligung durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.

Wohin kommt man noch mit 3-G oder ohne alles?

Getestet kann man noch zur Arbeit. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigen-Test. Dieselben Regeln sind auch für Wettkampf-Sportler vorgesehen, da ja quasi ihre Wettkampfstätte der Arbeitsort ist.

Ernst gemacht wird mit 3-G am Arbeitsplatz am 15. November. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte sind weiter der Handel und der öffentliche Verkehr.

Welche Tests gelten und wo gibt es sie?

Das Angebot von PCR-Tests wird flächendeckend ausgebaut, um die Antigentests so bald als möglich gänzlich zu ersetzen. Antikörpertests werden nicht mehr als „G“-Nachweis anerkannt.

Wo ist eine Maske anzulegen?

Die Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Dabei gilt jetzt im ganzen Land wie schon länger in Wien eine FFP2-Maske als Voraussetzung. Keine Maskenpflicht besteht in 2-G-Umfeld wie Gasthäusern oder Hotels.

Wie laufen Begräbnisse ab?

Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen „2-G"-Nachweis vorweisen.

Was passiert mit den Ausreisekontrollen?

Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen?

Neben 4000 Polizisten im Streifendienst werden 800 weitere Exekutivbeamte in den Kontrolldienst eintreten. Die Überprüfungen sollen „umsichtig" vorgenommen werden. Die Strafen bei Vergehen fallen empfindlich aus: Bis zu 500 Euro werden für jene schlagend, die ohne Nachweis Gaststätten betreten und bis zu 30.000 Euro für Gaststättenbetreiber.

Wie lange sollen die neuen Regeln gelten?

Ein offizielles Ende ist nicht vorgesehen.

Geht es auch strenger?

Ja, ob Krankenhaus, Theater oder Restaurant, jede Einrichtung kann über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (z.B. das Tragen von Masken oder einen zusätzlichen Test zu „2-G") festlegen.

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(hell/APA)

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