Justiz

Tiroler Oberstaatsanwalt übernimmt Aufsicht über Ibiza-Verfahren

WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda im Ibiza-U-Ausschuss
WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda im Ibiza-U-Ausschuss APA/HELMUT FOHRINGER
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Im U-Ausschuss beklagten sich Vertreter der Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrfach über die Oberstaatsanwaltschaft. Nun reagiert das Justizministerium.

Ein Innsbrucker Oberstaatsanwalt hat die Aufsicht über die dem Ibiza-Komplex zugeordneten Verfahren übernommen. Ein entsprechender Bericht des "Kuriers" wurde am Montag im Justizministerium bestätigt.

Der Hintergrund: Im Ibiza-U-Ausschuss hatten Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiederholt über Störfeuer der Oberstaatsanwaltschaft Wien - wie etwa über angeblich schikanöse Berichtspflichten - geklagt. Darauf hat man nun im Justizministerium reagiert. Die Aufsicht wurde einem Oberstaatsanwalt in Innsbruck übertragen, der zwar der Wiener OStA formal zugeteilt, aber weisungsfrei gestellt ist. Er berichtet direkt an das Justizministerium. Die Regelung gilt nur für von der WKStA geführte Verfahren im Ibiza-Komplex und wurde einvernehmlich erarbeitet, hieß es. Darunter befinden sich beispielsweise auch die Ermittlungen gegen Alt-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und neun weitere Beschuldigte in der Inseratenaffäre.

Indes erarbeitete eine Expertengruppe im Justizministerium einen ersten Vorschlag zum neuen Bundesstaatsanwalt, berichtete der "Kurier". Die Gruppe tagt seit Juni, im November soll ein erster Zwischenbericht an die Parlamentsfraktionen gehen. Ein Abschluss ist für Sommer 2022 geplant.

Darin enthalten sind etwa der Vorschlag, dass die fachliche Voraussetzung für den Job eine Richterausbildung sein soll, die auch zum Staatsanwalt befähigt. Die Person soll Erfahrung in der Ermittlungs- bzw. Gerichtspraxis haben, die internen Abläufe kennen und in Justizkreisen anerkannt sein. Die Bestellung soll durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag eines Expertengremiums erfolgen. Bei der Dauer der Bestellung stehen wie beim Rechnungshof zwölf Jahre im Raum. Einig sei man sich auch darin, dass das Parlament den Bundesstaatsanwalt erst bei abgeschlossenen Verfahren kontrollieren dürfen soll.

(APA)

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