Justiz

Warten auf schriftliches Urteil: Grasser blitzt mit Antrag ab

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Bild: Grasser als Angeklagter im Gerichtssaal, August 2020) blieb mit seinem Antrag an das Oberlandesgericht Wien erfolglos.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Bild: Grasser als Angeklagter im Gerichtssaal, August 2020) blieb mit seinem Antrag an das Oberlandesgericht Wien erfolglos. APA/Hans Punz
  • Drucken

Seit im Buwog-Prozess das Urteil für Karl-Heinz Grasser verkündet wurde, ist es ruhig geworden. Die schriftliche Fassung des Urteils liegt noch immer nicht vor. Nun blitzt der Ex-Finanzminister mit seinem Antrag ab, wonach dem Gericht eine Frist gesetzt werden müsse.

Es ist fast ein Jahr her: Am 4. Dezember 2020 hat das Straflandesgericht Wien Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt. Das gegen den früheren Finanzminister ergangene Urteil wurde im Rahmen der drei Jahre dauernden Buwog-Verhandlung gefällt. Es handelte sich dabei um den größten Korruptionsprozess der österreichischen Justizgeschichte. Grasser waren Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme vorgeworfen worden. Auf die schriftliche Ausfertigung des von Richterin Marion Hohenecker (mündlich) verkündeten Urteils wartet Grasser allerdings heute noch. Daran kann auch ein Fristsetzungsantrag nichts ändern.

Mit einem solchen Schritt, der das Gericht eben per Fristsetzung (vier Wochen Frist) dazu bringen sollte, sich zu beeilen, blitzte Grasser nun ab. „Dazu hat das Oberlandesgericht Wien (OLG, Anm.) entschieden, dass trotz der verhältnismäßig langen Zeit, die seither verstrichen ist, keine Säumnis vorliegt“, teile OLG-Sprecher Reinhard Hinger am Montag mit.

Denn: Es sei zu berücksichtigen, dass der ganze Akt 241 Bände mit fast 5000 Aktenteilen umfasst, dass die Hauptverhandlung an 168 Tagen (Rekordzeit!) stattgefunden hat und dass allein das Verhandlungsprotokoll mehr als 16.000 Seiten umfasst. Zudem seien die Aussagen von 15 Angeklagten und von etwa 150 Zeugen zu würdigen. Und: Mehrere Faktenkomplexe seien in Ansehung von 14 Angeklagten (davon sind acht verurteilt worden) „sorgsam zu prüfen“, heißt es im OLG-Beschluss.

Letzteres mag vielleicht weniger überzeugend klingen, da ja die „sorgsame Prüfung“ der Fakten schon vor Verurteilung von Karl-Heinz Grasser und Co. zu den Aufgaben des Gerichts gezählt hatte.    

Urteilsausfertigung erst 2022?

Wie auch immer - das OLG meint: „Beim Anspruch, das Urteil sorgfältig auszufertigen, ist die bisher in Anspruch genommene Zeit im vorliegenden besonderen Einzel- und Ausnahmefall gerechtfertigt.“

Zur Erklärung: Die gesetzlich geregelte Sollfrist zur Ausfertigung eines Urteils beträgt bier Wochen.

Was das OLG noch klarstellt: „Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar."

Für Grasser ist es entscheidend, den Spruch in Schriftform vorliegend zu haben, da er erst auf dieser Basis seine bereits angemeldeten Rechtsmittel im Detail zusammenstellen kann.

Wie lange die Richterin noch braucht, ist offen. Möglicherweise bemüht sie sich vor dem ersten Jahrestag der Urteilsverkündung fertig zu sein. Oder aber sie betrachtet den OLG-Entscheid als eine Art Erlaubnis ohne Zeitdruck bis ins neue Jahr hinein an der schriftlichen Fassung des Urteils zu feilen.    

P. S.: Auch einer der Mitverurteilten, der Lobbyist und Berater Walter Meischberger, hat einen Fristsetzungsantrag eingebracht. Auch dieser blieb erfolglos. 

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Karl-Heinz Grasser Finanzminister, ÖVP. 16 Jahre nach dem Verkauf der Buwog wurde er 2020 wegen Bestechlichkeit verurteilt. Das Urteil, acht Jahre Freiheitsstrafe, ist nicht rechtskräftig.
Justiz

Diese Politiker saßen vor dem Richter

Die Regierung Kreisky, Schwarz-Blau, Türkis-Blau und die Kärntner Landespolitik bereiteten den Staatsanwaltschaften besonders viel Arbeit. Ein amtierender Kanzler oder Minister ist aber noch nie angeklagt worden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.