Was einfach klingt, wirft eine Vielzahl von Fragen auf: Was gilt wo für wen? Wer kontrolliert? Gibt es Ausnahmen? Fest steht: Die betroffenen Betriebe fordern eine Entschädigung für die Ausfälle.
Körpernahe Dienstleister wie Friseure und die (Nacht-)Gastronomie sind seit Montag nur noch für Personen geöffnet, die zweimal gegen das Coronavirus geimpft sind (wer sich für den Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson entschieden hat, muss sich bis 2. Jänner nachimpfen) und jene, die von Covid-19 genesen sind und deren Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Gleiches gilt für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime (außer es handelt sich um Palliativ- und Hospizbegleitung oder eine Geburt) sowie im Kultur- und Sportbereich. Allerdings: Ganz so eindeutig ist das bei näherer Betrachtung dann doch nicht.
Kontrolle & Strafen
Die Polizei wird wie bisher 24 Stunden an sieben Tagen die Woche im Einsatz sein, um die Gesundheitsbehörden bei der Eindämmung der Pandemie zu unterstützen, kündigt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an. In Form von Schwerpunktaktionen „werden wir den Kontrolldruck in den nächsten Tagen deutlich erhöhen“. Konkret: Neben den schon jetzt im Einsatz befindlichen 4000 Beamten im Streifendienst sollen 800 weitere Beamte „umsichtig“ Überprüfungen durchführen – und „empfindliche“ Strafen verhängen: Bis zu 500 Euro werden für jene schlagend, die ohne 2-G-Nachweis Betriebe besuchen, bis zu 30.000 Euro für die Betreiber.