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Verwirrung um 2-G-Pflicht in Österreichs größtem Einkaufszentrum SCS

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Im gesamten Center und in allen Shops herrscht FFP2-Maskenpflicht und die 2-G-Regel, hieß es kurzzeitig. Dann korrigierte SCS-Betreiber Westfield einen Homepage-Eintrag.

Österreichs größtes Einkaufszentrum, die Westfield Shopping City Süd, war kurzzeitig so etwas wie ein Vorreiter bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie: Wie das Unternehmen auf der Homepage seinen Besuchern mitteilte, gelten „entsprechend der am 8. November neu in Kraft getretenen Corona-Verordnung" strenge Zutrittsregeln: Im gesamten Center und in allen Shops herrsche  FFP2-Maskenpflicht und die 2-G-Regel, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr seien von der 2-G-Nachweispflicht befreit. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13- und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gelte der Ninja-Pass, ab dem 16. Lebensjahr die 2-G-Regel.

Der Homepage-Eintrag war noch am Dienstag Vormittag zu lesen, wurde dann jedoch geändert: Im gesamten Center und  in allen Shops herrscht FFP2-Maskenpflicht, heißt es jetzt. Von 2-G für SCS-Besucher ist jetzt nicht mehr die Rede. Es dürfte sich offenbar um einen irrtümlich falsch formulierten Eintrag gehandelt haben. Für das ebenfalls von Westfield betriebene Wiener Einkaufszentrum Donau Zentrum war von einer generellen 2-G-Regel auf der Homepage nichts zu lesen. Dort herrscht im gesamten Center und in allen Shops eine FFP2-Maskenpflicht. 2-G heißt es nur in Gastrobereichen und bei körpernahen Dienstleistern.

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