Gesetzesentwurf

Pfandbriefgesetz: Neues Zustimmungserfordernis als Hürde

Pfandbriefe gelten als günstige Refinanzierungsform – gerade auch für den Wohnbau.
Pfandbriefe gelten als günstige Refinanzierungsform – gerade auch für den Wohnbau.(c) Clemens Fabry
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Hypotheken dürfen künftig nur noch mit Zustimmung des Kreditnehmers in den Deckungsstock aufgenommen werden.

Wien. Ein neues Pfandbriefgesetz soll demnächst vom Nationalrat beschlossen werden – auf der Agenda steht es für das Plenum am 19. November. Den Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in der Vorwoche passiert.

Nötig wurde die Neuregelung vor allem durch Vorgaben der Europäischen Union. „Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (...) umgesetzt“, heißt es dazu in den Erläuterungen. Außerdem sollen durch die Novelle die in unterschiedlichen Bundesgesetzen enthaltenen Regelungen für die Emission von gedeckten Schuldverschreibungen bereinigt werden.

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