Die Arbeit in Fernseh- und Hörfunkstudios, in Newsrooms der Landesstudios und im in Masken- und Kostümbereich ist nur mehr nach Impfung oder Genesung erlaubt. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, soll versetzt werden.
Der ORF erhöht den Druck für seine Mitarbeiter, die nicht geimpft sind: Für sogenannte sensible Zonen wird eine 2-G-Regelung eingeführt. Diese betrifft Fernseh- und Hörfunkstudios, die multimedialen Newsrooms der Landesstudios oder auch den Masken- und Kostümbereich. Dort arbeiten darf nur mehr, wer gegen Covid-19 geimpft ist oder genesen. Ungeimpfte sollen nach Möglichkeit in anderen Betriebsbereichen eingesetzt werden.
Die Regelung gilt auch für die Studiogäste (die übrigens zusätzlich auch getestet sein müssen). Wer keinen 2-G-Nachweis erbringen kann, kommt in ein separates Studio und wird zugeschaltet.
Von den Freiheitlichen kamen - wenig überraschend - bereits empörte Reaktionen. „Das ist ein starkes Stück. Etliche Arbeitsrechtsexperten haben eine 2-G-Pflicht am Arbeitsplatz für verfassungswidrig erklärt, aber der ORF fährt knallhart über seine Mitarbeiter drüber und stellt sie vor die Wahl: Entweder impfen oder baba!“, so FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker.
Und zur Frage der medialen Präsenz: „Defacto bedeutet diese Regel ganz klar den Ausschluss von ungeimpften Menschen von Diskussionssendungen wie ‚Im Zentrum‘, ‚Pressestunde‘ oder ‚Runder Tisch‘. Das ist ein Vorgang, der demokratiepolitisch höchst befremdlich ist und der die Rolle des ORF als Regierungsfunk eindrucksvoll unterstreicht“, so Hafenecker.
Mit der Maßnahme soll der Schutz von in den gleichen Räumlichkeiten arbeitenden Kolleginnen und Kollegen vor einer Infektion erhöht werden. Argumentiert wird auch, dass durch mögliche Cluster der Sendebetrieb ernsthaft gefährdet wäre.
Bis zum 15. Dezember gilt eine Übergangsregelung. Demnach hat derzeit ungeimpftes Personal in sensiblen Arbeitsbereichen bis Mittwoch, 17. November, Zeit, die erste Teilimpfung der Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Dieses Vorhaben muss verbindlich in Schriftform gegenüber einem Vorgesetzten festgehalten werden.
Bis dahin muss konsequent FFP2-Maske getragen werden
Bis zum Erreichen der Vollimmunisierung müssen sich jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichten, in sensiblen Zonen in Kontakt mit anderen dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Die Kontrolle dieser Maßnahmen obliegt laut dem Schreiben den Vorgesetzten und zieht bei Verweigerung "dienstrechtliche Konsequenzen" nach sich. Die Regelung wurde - wie in der Mitteilung festgehalten - in Übereinstimmung mit dem Zentralbetriebsrat erstellt.
Bis Ende des Jahres solle ungeimpftes Personal jedenfalls ihr monatliches Entgelt erhalten und werde nicht gekündigt. Dann werde "diese temporäre Maßnahme neu evaluiert", wie der ORF festhält. Wie viele Personen von der Regelung betroffen sind und was passiert, wenn kein geeigneter anderer Einsatzbereich für Ungeimpfte gefunden wird, blieb unbeantwortet.
(red./APA)