Wenn der Nachbar die Wohnung saniert oder im Haus ein Lift eingebaut wird, ist das für die anderen Bewohner oft eine Belastung. Was tun?
Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Haus haben zwei unangenehme Eigenschaften: Sie sind laut und erzeugen Schmutz. Vor allem Ersteres ist für die Bewohner oft eine Belastung – kann man sich irgendwie dagegen wehren? Rechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner und Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, informieren darüber, was gegebenenfalls zu tun ist.
1. Kann man sich gegen Umbau- oder Sanierungsarbeiten wehren?
Philadelphy-Steiner weiß: Nein. „Man kann weder dem Eigentümer den Einbau eines Lifts noch dem Nachbarn die Sanierung der Wohnung verbieten.“ Hanel-Torsch ergänzt: „Im Mietrechtsgesetz ist die Duldungspflicht geregelt: Das heißt, Mieter müssen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten dulden.“ Vermieter müssen aber dafür sorgen, dass die Maßnahmen unter größtmöglicher Schonung der Bewohner durchgeführt werden.