Verteidigung

Strafrechtler: Keine konkrete Verdachtslage gegen Kurz

Sebastian Kurz würde gern wieder zurück ins Kanzleramt kommen.
Sebastian Kurz würde gern wieder zurück ins Kanzleramt kommen.(c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Ein im Auftrag von ÖVP-Anwalt Werner Suppan erstelltes Gutachten soll den Ex-Kanzler entlasten. Strafrechtsprofessor Peter Lewisch kommt darin auch zum Schluss, dass es keine Korruption sei, wenn man sich durch Inserate freundliche Berichterstattung sichern wolle.

Als Kanzler musste Sebastian Kurz infolge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn zurücktreten. Dass er die Idee von einer Rückkehr an die Regierungsspitze aber nicht aufgegeben hat, zeigt sich nun auch darin, dass Kurz bzw. die ÖVP eine juristische Offensive gegen die Ansichten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beginnen. Werner Suppan, Anwalt der ÖVP und von Kurz, gab bei Strafrechtsprofessor Peter Lewisch von der Universität Wien ein Gutachten im Auftrag, dessen Ergebnis jetzt vorliegt.

Das Gutachten kommt nicht nur zum Schluss, dass es „kein einziges Beweisergebnis“ gebe, dass Kurz „in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF (Finanzministerium, Anm.) bringt". Gutachter Lewisch bezweifelt vielmehr auch, dass es ein korruptionsrechtlich relevanter Vorteil wäre, wenn eine Zeitung mit Inseraten zu einer für einen Politiker angenehmen Blattlinie gebracht werden soll. Der „Presse“ liegt das Gutachten in voller Länge (siehe unten) vor.

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