Überblick

Wo bereits regionale Verschärfungen fixiert wurden

Schlange stehen für die Impfung in einem Einkaufszentrum in Pasching am Samstag
Schlange stehen für die Impfung in einem Einkaufszentrum in Pasching am SamstagAPA/FOTOKERSCHI.AT/ANTONIO BAYER
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Oberösterreich und Salzburg verschärfen ab Montag Regeln für die Gastronomie - und in Wien können nur noch Geimpfte, die auch getestet sind, die Nachtgastronomie besuchen.

Im Rahmen der oberösterreichischen Maßnahmenverordnung wird das Land ab Montag abgesehen vom bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte die Zügel auch für Geimpfte stärker anziehen: Ab nächster Woche sind beispielsweise Zusammenkünfte nur noch bis 25 Personen erlaubt. Amateur-Fußballspiele gibt es nur noch ohne Publikum. Auch Salzburg hat seine Maßnahmen verschärft, Wien hat das für kommende Woche angekündigt. Ein Überblick:

OBERÖSTERREICH: Zusätzlich zum bundesweiten "Lockdown für Ungeimpfte" dürfen in Oberösterreich Speisen und Getränke künftig nur noch im Sitzen konsumiert werden. Dazu müssen die Gästegruppen mindestens einen Meter voneinander entfernt sitzen. Auch an Imbissständen gilt die 2G-Regel. Auf allen Märkten sind Speisen und Getränke verboten, außerdem müssen die Besucher selbst im Freien eine FFP2-Maske tragen.

Diskotheken, Tanzlokale sowie Fach- und Publikumsmessen werden generell bis 5. Dezember geschlossen. Im Kulturbereich bleiben nur solche Spielstätten offen, die "ganzjährig und regelmäßig" betrieben werden sowie "unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen". Damit bleiben Einrichtungen wie das Landes-Theater sowie die Museen geöffnet. Einlass gibt es aber nur mit dem 2G-Nachweis und Feinpartikel-Maske.Feinpartikel-Maske.

Treffen im Rahmen der Vereinstätigkeit bleiben unbegrenzt zulässig, wie aus der der APA vorliegenden Verordnung des Landes Oberösterreich hervorgeht. Mit der Bundesverordnung können nur geimpfte und genesene Mitglieder an den Vereinstreffen teilnehmen. Ab 50 Personen gilt nach den bisher geltenden Covid-Maßnahmen Anzeigepflicht sowie ein Präventionskonzept samt einem eigenen Beauftragten.

Im Amateurfußball werden auf den Sportplätzen im Bundesland nur noch "Geisterspiele" erlaubt sein, also ohne Zuschauer. Veranstaltungen im Rahmen des Spitzen- oder Berufssports sind auch mit Zuschauern erlaubt, soweit es durch bauliche und organisatorische Maßnahmen (beispielsweise feste Sitzreihen und zugewiesene Sitzplätze) zu keiner Durchmischung und Interaktion der Zuschauer kommt, hieß es. Dazu werden verpflichtend FFP2-Masken zu tragen sein.

SALZBURG: Das Bundesland Salzburg - am Sonntag mit einer Inzidenz von 1.271 - hat bereits am Donnerstag verschärfte Maßnahmen angekündigt, die über den Lockdown für Ungeimpfte hinausgehen und die ebenfalls ab Montag gültig sind. Diese ähneln in einigen Punkten den Verschärfungen in Oberösterreich: So dürfen Speisen und Getränke in Lokalen nur mehr im Sitzen konsumiert werden, was de facto ein Verbot für die Nachtgastronomie bedeutet. Außerdem gibt es eine FFP2-Maskenpflicht für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen, bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten - auch im Außenbereich. Darüber hinaus ist ein 2G-Nachweis für Museen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt erforderlich. Alkohol trinken ist dort verboten.

Noch schärfere Maßnahmen seien derzeit kein Thema, sagte ein Sprecher des Landes am Sonntagnachmittag zur APA. Die Polizei werde die Einhaltung der Bestimmungen scharf kontrollieren, auch im Handel. Auch für den Bezirk Lungau, der am Sonntag eine Inzidenz von 2.461 aufwies, seien vorerst keine zusätzlichen Maßnahmen geplant.

WIEN: Wien hat für die Nachtgastronomie und für Events ab 25 Personen "2Gplus" angekündigt. Auch Geimpfte und Genesene brauchen künftig also auch einen PCR-Test. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: In nicht privaten Innenräumen und am Arbeitsplatz, wenn enger Kontakt zu anderen Personen besteht, muss eine FFP2-Maske getragen werden. In der Gastronomie ist dies abseits des Platzes wieder nötig. Erlassen werden sollen die neuen Regeln im Lauf der kommenden Woche.

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(APA)

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