Unfall

Zu starkes Motorrad lenken ist tabu

Clemens Fabry
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Mann erhält nach „Wheelie“ kein Geld von Versicherung.

Wien. Selbst wenn der junge Mann nur einen Führerschein für ein schwächeres Motorrad gehabt habe, sei der Unfall unabhängig davon passiert. Also müsse die private Unfallversicherung trotzdem zahlen. Zu dieser Ansicht war das Handelsgericht Wien gekommen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt den Fall des Mannes nun anders.

Der Betroffene hatte bereits mit vier Jahren mit dem Motocrossfahren begonnen, auch einen Wheelie (Fahren nur auf dem Hinterrad) führte er schon als Kind vor. Als er am Unglückstag im Ortsgebiet zum Überholen eines Pkw und eines Sattelfahrzeugs ansetzte, wollte der Mann wieder einen solchen Wheelie durchführen. Es kam aber zu einem Frontalzusammenstoß mit dem abbiegenden Pkw, der Motorradfahrer wurde unter das Sattelzugfahrzeug geschleudert und erlitt eine hundertprozentige Invalidität.

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