Corona

Lockdown soll Impfquote heben

Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Sonntag: Innenminister Karl Nehammer, Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Sonntag: Innenminister Karl Nehammer, Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. APA
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Bund und Länder einigten sich auf den Lockdown für Ungeimpfte – als „Unterkante der Maßnahmen“. Einen Lockdown für alle will der Bundeskanzler weiterhin nicht.

Der Bundeskanzler hatte auch eine gute Nachricht – jedenfalls für die Geimpften. Deren Inzidenzwert gehe gerade hinunter: 383 betrage er bei den 18- bis 59-Jährigen. Die Inzidenz bei den Ungeimpften steige hingegen exponentiell an, sie liege nun schon bei über 1700.
Die Lage sei also ernst, betonten Alexander Schallenberg, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Innenminister Karl Nehammer bei ihrer Pressekonferenz am Sonntag nach dem Bund-Länder-Gipfel zuvor. Dabei wurde beschlossen, die fünfte Stufe des Stufenplans vorzuziehen. Der Hauptausschuss des Nationalrats bestätigte die Maßnahme am Sonntagabend, ab Montag gilt daher ein Lockdown für Ungeimpfte.

„Die vierte Welle hat uns mit voller Härte erwischt“, sagte Schallenberg. Man habe nun nur „die Unterkante der Maßnahmen“ gesetzt. Die Länder seien frei darin, weitere Maßnahmen zu erlassen. Einen Lockdown für Geimpfte wolle er, Schallenberg, aber nicht. Denn das Ziel sei es, die Impfquote zu erhöhen. Und die Impfungen seien nach Ausrufung der 2-G-Regel schon stark nach oben gegangen, meinte der Gesundheitsminister. Aber auch er legte sich fest: Wenn sich die Infektionsdynamik weiter so fortsetze, würden weitere Maßnahmen nötig sein. Der derzeitige Lockdown für Ungeimpfte sei nun einmal auf zehn Tage befristet. Mücksteins Vorgänger im Amt, Rudolf Anschober, hatte in seiner Kolumne in der „Kronen Zeitung“ bereits einen Lockdown für alle in Oberösterreich und Salzburg gefordert. Darauf wollte Mückstein nicht näher eingehen.

„Engmaschiges Netz an Kontrollen“

Kontrollieren soll die Einhaltung des Lockdowns für Ungeimpfte in erster Linie die Polizei. Innenminister Karl Nehammer machte klar, dass das auch konsequent geschehen werde. Mit der „3-D-Regel“ der Polizei: „Dialog – Deeskalation – Durchgreifen.“ Es würde pro Bezirk zwei zusätzliche Streifen geben. Und Schwerpunktkontrollen. „Ein engmaschiges Netz“ werde das sein. Wobei, so Nehammer weiter, „keiner der Polizistinnen und Polizisten sich wirklich um diesen Job reißt“. Aber es sei notwendig.

Appell für schnellen „dritten Stich“

„Sonst werden wir diesem Teufelskreislauf nie entkommen“, wie der Bundeskanzler meinte. Schallenberg appellierte auch an den bereits geimpften Teil der Bevölkerung, sich so schnell wie möglich den „dritten Stich“ zu holen. Dies sei nun vier Monate nach der zweiten Impfung möglich.

Begleitet wurde die Pressekonferenz des Kanzleramts von einer recht großen Demonstration von Impfgegnern auf dem Ballhausplatz vor dem Kanzleramt. Aber auch im Inneren soll es nicht sonderlich harmonisch zugegangen sein: Von Auffassungsunterschieden zwischen Kanzler und Gesundheitsminister wird berichtet, Kritik aus den Ländern habe es gegeben, diese wollten etwa mehr Unterstützung des Bundes bei den PCR-Tests und eine einheitliche Vorgabe für den Zeitpunkt des „dritten Stichs“.

Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hatte schon im Vorfeld seinen Unmut kundgetan und im „Kurier“ gemeint: „Der Gesundheitsminister ist leider kein Krisenmanager, weil es gibt keine Kommunikation mit ihm, null. Ich habe in den vergangenen Tagen mehr aus den Medien erfahren als vom Ministerium.“ Mückstein habe sich „eingebunkert“. Nun stimmte Doskozil zähneknirschend zu.

Was darf der Ungeimpfte jetzt (nicht)?

Von den Ausgangsbeschränkungen betroffen sind nun jene Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Schon bisher waren sie von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist für Ungeimpfte nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.

Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Und gemäß der 3-G-Regel auch jener in die Arbeit – sofern kein Home-Office möglich ist. Auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ sowie der Weg zur Schule wird möglich sein. Nicht zuletzt aufgrund des rigiden Test-Regimes an den Schulen. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test freitesten.

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