Gesetz

Wie Bitcoin künftig besteuert wird

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Das Halten von Bitcoin wird unattraktiver gemacht.

Wien. Am 1. März 2022 tritt, wie berichtet, ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft. Ab dann muss man Kursgewinne von Bitcoin, Ethereum & Co. bei jedem Verkauf versteuern, auch wenn dieser Verkauf erst nach mehr als einem Jahr Haltedauer erfolgt. Dafür bezahlt man nur 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer und nicht, wie bisher bei einer Haltedauer von bis zu einem Jahr, Einkommensteuer.

Zocker können sich freuen, für die sogenannten Holder, die Bitcoin über Jahre halten, ist die neue Regelung unerfreulich. Ausgenommen sind Kryptowährungen, die bis zum 28. Februar 2021, also ein Jahr vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung, erworben wurden. Die kann man nach einem Jahr und einem Tag Haltedauer weiterhin steuerfrei veräußern.

Krypto gegen Krypto

Eine Erleichterung gibt es auch: Man kann künftig Krypto gegen Krypto tauschen, ohne dass gleich eine Steuerpflicht entsteht. Wer also auf hohen Bitcoin-Gewinnen sitzt, seine Bitcoin in Altcoins tauscht und mit diesen alles verliert, zahlt keine Steuer. Erst wenn die Kryptowährung in Euro getauscht wird, wird der Gewinn aus dem gesamten Investment besteuert.

Sehr wohl wird eine Steuerpflicht ausgelöst, wenn man seine Kryptowährungen ausgibt, also gegen Güter und Dienstleistungen eintauscht: Das ist dann so, als hätte man die digitalen Münzen verkauft.

Auch laufende Einkünfte mit Kryptowährungen (etwa Zinsen, „Staking“ oder „Mining“) gelten als Krypto-Einkünfte und unterliegen der Steuer von 27,5 Prozent.

Noch eine gute Nachricht: Krypto-Gewinne und -Verluste kann man künftig mit Gewinnen von Verlusten bei Aktien, Anleihen und Wertpapieren ausgleichen. Allerdings nur, wenn sie im selben Kalenderjahr anfallen. Auch Dividenden kann man zum Ausgleich heranziehen, nicht aber Sparbuchzinsen. (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2021)

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