"Ampel"-Koalition

Deutschland plant 3-G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Wer künftig ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen will - im Bild ein Bus in Berlin bei der Gedächtniskirche - soll geimpft, genesen oder getestet sein.
Wer künftig ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen will - im Bild ein Bus in Berlin bei der Gedächtniskirche - soll geimpft, genesen oder getestet sein.(c) imago images/Andreas Gora
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Die Koalitionsverhandler SPD, Grüne und FDP sind angesichts steigender Neuinfektionen unter Zugzwang. Es könnte weitere Kontaktbeschränkungen geben - auch nur für Ungeimpfte.

In Deutschland haben sich die möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP auf deutliche Verschärfungen bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen nun grundsätzlich auch Kontaktbeschränkungen angeordnet werden können, wie aus der Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dabei geht es offensichtlich um ungeimpfte Menschen.

Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen - unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht. "Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", wurde erläutert.

Die deutsche Sieben-Tage-Inzidenz war zuletzt gestiegen, wenn auch deutlich geringer im Vergleich zu Österreich. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Montagmorgen mit 303,0 an. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 23.607 Corona-Neuinfektionen. In Österreich betrug die Sieben-Tage-Inzidenz für ganz Österreich am Sonntag 848,2 Fälle auf 100.000 Einwohner. Binnen 24 Stunden waren in Österreich 11.552 neue Infektionen verzeichnet worden.

Beschränkungen laufen eigentlich aus

In Deutschland wären ohne diese Verschärfung der bisherigen Pläne Kontaktbeschränkungen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. An dem Vorhaben, diesen Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest. Allerdings sollen die Bundesländer auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte einzelne Maßnahmen beibehalten können, darunter beispielsweise die Beschränkung von Freizeitveranstaltungen. Ausgangsverbote gehören aber nicht dazu.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll das Parlament abstimmen.

(APA/dpa)

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