In ganz Österreich gelten ab heute weitgehende Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Was genau bedeutet das?
Corona-Maßnahmen

Lockdown für Ungeimpfte: Was jetzt gilt

Seit Montag dürfen Österreicher, die weder geimpft noch genesen sind, das Haus nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Welche sind das? Und welche Strafen drohen jenen, die sich nicht daran halten?

Er ist wieder zurück. In Österreich ist seit Montag wieder ein Lockdown in Kraft. Allerdings betrifft er diesmal nur jene Menschen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen von einer Corona-Infektion genesen zu sein. Was bedeutet das konkret für sie?

Personen ab 12 Jahren und ohne 2-G-Nachweis dürfen ihren privaten Wohnbereich nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Diese kennt man bereits aus den früheren Lockdowns. Zu den erlaubten Gründen zählen etwa:

  • Einkäufe des täglichen Bedarfs und notwendige Besorgungen (zB. Supermärkte, Apotheken, Post oder Trafik)
  • Der Weg zur Schule oder zur Universität
  • Arbeit und Ausbildung - „sofern dies erforderlich ist"
  • Um die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen (dazu zählt der Weg zum Arzt, aber auch zur Corona-Impfung oder zum Testen)
  • Die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Bewegung im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Behördenwege
  • die Deckung religiöser Grundbedürfnisse, wie etwa der Besuch von Gottesdienst oder Friedhof
  • Um unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden

Diese Regeln gelten vorläufig bis zum 24. November. Ausgenommen sind Schwangere und Kinder unter zwölf Jahren. Für sie gilt allerdings der „Ninja-Pass“ als G-Nachweis, der in der Schule zum Einsatz kommt.

Wer sich seinen Erststich erst vor kurzer Zeit geholt hat und damit noch nicht über ein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test freitesten.

Wie wird das kontrolliert?

Nun stellt sich klarerweise die Frage, wie die neuen Beschränkungen kontrolliert werden sollen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ließ diesbezüglich wissen, dass die Beschränkungen in einem "noch nie dagewesenen Ausmaß" durchgesetzt werden und hat dafür ein engmaschiges Kontrollnetz angekündigt. Für die Kontrolle im öffentlichen Raum verantwortlich zeichnet in erster Linie die Polizei. Sie soll Schwerpunktkontrollen durchführen, außerdem soll es pro Bezirk zwei zusätzliche Streifen geben.

Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen. 500 Euro zahlt er dann, wer sich nicht kooperativ zeigt und die Kontrolle verweigert, bis zu 1450 Euro.

Strafen bei Nichteinhaltung

Ungeimpften, die gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen, droht eine Strafe von 500 Euro.

Widersetzen gegen eine 2G-Kontrolle, kostet bis zu 1450 Euro.

Auch im Handel oder in der Gastronomie gilt: Kunden ohne Impfzertifikat oder Genesungsnachweis zahlen 500 Euro.

Betreibern und Gastwirten droht eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro.

Arbeitnehmer, die gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz verstoßen, zahlen bis zu 500 Euro.

Arbeitgeber hingegen bis zu 3600 Euro.

Wer Zusammenkünfte gewerbsmäßig organisiert und sich dabei nicht an die Corona-Regeln hält, kann mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Erweiterte FFP2-Maskenpflicht

Zudem wird die FFP2-Maskenpflicht für alle Österreicher verschärft. Sie gilt überall dort, wo kein G-Nachweis verlangt wird. Das heißt: Im gesamten Handel, in geschlossenen Räumen öffentlicher Orte, wie etwa in Museen oder Bibliotheken, und in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Zusatzregeln in den Bundesländern

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatte zuletzt betont, dass es durchaus zu weiteren Verschärfungen kommen könnte und stellte nächtliche Ausgangsbeschränkungen auch für Geimpfte in den Raum. Ohnehin handle es sich beim aktuellen Lockdown nur um „die Unterkante der Maßnahmen“. Die Bundesländer könnten ihrerseits schärfere Regeln verordnen.

Wien, Oberösterreich und Salzburg haben dies bereits getan und die Zügel auch für Geimpfte weiter angezogen. Ein kurzer Überblick:

Wien: In der Bundeshauptstadt, wo Bürgermeister Michael Ludwig bekannt für seinen strengen Kurs ist, gilt etwa bereits die sogenannte 2-G-plus-Regel. Konkret betrifft sie die Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 25 Personen: Zutritt hat nur, wer entweder geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen gültigen PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wo kein 2-G-plus gilt, greift die FFP2-Maskenpflicht. Diese wurde in Wien erweitert: In nicht privaten Innenräumen und am Arbeitsplatz, sofern enger Kontakt zu Mitarbeitern oder Kunden besteht, muss eine FFP2-Maske getragen werden. In der Gastronomie geschieht dies fortan wieder abseits des Tisches oder des Sitzplatzes an der Bar. Einen Sonderweg geht Wien auch, was den dritten Stich betrifft: Dieser ist in der Bundeshauptstadt schon vier Monate nach der Zweitimpfung möglich.

Oberösterreich: Auf noch drastischere Maßnahmen setzt Oberösterreich. Hier muss die Nachtgastronomie bis zum 5. Dezember schließen. Dasselbe gilt für Veranstaltungen mit Ausnahme des „professionellen Kultur- und Sportbereichs“. Adventmärkte dürfen zwar öffnen, konsumiert werden darf dort aber nicht. Punsch und Glühwein gibt es also nur „zum Mitnehmen“. Zudem gilt eine Maskenpflicht für alle Besucher damit auch im Freien. Die FFP2-Maske muss in Oberösterreich ebenfalls in allen Innenräumen, wo mehrere Menschen zusammenkommen, getragen werden.

Salzburg: In Salzburg dürfen Speisen und Getränke - wie auch in Oberösterreich - nur mehr im Sitzen konsumiert werden. Auf Christkindlmärkten darf ebenfalls kein Alkohol ausgeschenkt werden. Die FFP2-Maskenpflicht wurde ausgeweitet: Sie gilt bei körpernahen Dienstleistungen (etwa bei Friseuren) oder wenn unter Mitarbeitern kein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann.

Weitere Bundesländer könnten folgen. Kärnten etwa verkündete am Montagnachmittag strengere Corona-Maßnahmen als auf Bundesebene. So wird auch dort die FFP2-Maskenpflicht massiv erweitert, das Contact Tracing soll stärker fokussiert und aufgestockt werden.

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