Nutzerinnen und Nutzer treten bereits beim Hochladen eines Inhalts erhebliche Rechte an Plattformen ab (Symbolbild).
Netzfalle

Digitale Sünden - können Daten wirklich gelöscht werden?

Die Zahl jener, die sich rückblickend noch nie für ein Bild oder eine Wortmeldung im Internet geschämt haben, ist gering. Wird man einen Fauxpas im Netz tatsächlich nie wieder los?

„Das Internet vergisst nie.“ Während junge Menschen bei diesem Satz gerne einmal die Augen rollen, werden Datenschutzbeauftragte und Eltern nicht müde, ihn zu predigen. Einst ging es dabei um Partyfotos aus der Jugend, die beim potenziellen künftigen Vorgesetzten auf Unmut stoßen könnten. Mittlerweile hat der Satz eine viel größere Tragweite. Stichwort: Shitstorms. Man denke etwa an den Fall der deutschen Bundessprecherin der Grünen Jugend Sarah-Lee Heinrich. Kurz nach ihrer Wahl holten die 20-Jährige Tweets aus ihrer Vergangenheit ein, die sie selbst vor sieben Jahren - also im Alter von 13 Jahren - verfasst hat.

Die Tweets der damals 13-Jährigen waren beleidigend und homophob. Heute, so die Bundessprecherin, würde sie diese oder ähnliche Meldungen nicht mehr verfassen. Trotz ihres Statements verbreiteten sich die alten Beiträge wie ein Lauffeuer im Netz. Den Tweet einfach zu löschen geht in Fällen wie diesen ins Leere. Selbst, wenn soziale Netzwerke versichern, gelöschte Inhalte dauerhaft von allen Servern zu nehmen. Laut Datenschutzverordnung (DSGVO) darf es nach einer Löschung technisch nicht möglich sein, diese wiederherzustellen. „Wird der Inhalt mittels Share-Funktion geteilt, führt das geteilte Posting zu einem sogenannten ,broken Link', der ursprüngliche Inhalt ist damit auf diesem Weg nicht mehr auffindbar. Wurden allerdings Screenshots vom ursprünglichen Inhalt gemacht, stößt man technisch wie faktisch schnell an Grenzen“, sagt Datenschutzanwältin Katharina Bisset.

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