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EuGH urteilt über Ungarns Gesetz gegen Flüchtlingshelfer

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Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz“ kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind.

Der Europäische Gerichtshof urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) darüber, ob ein ungarisches Gesetz zur Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern gegen EU-Recht verstößt. Konkret geht es um das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz", das die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban 2018 eingeführt hatte (Rechtssache C-821/19).

Das Gesetz kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht und verklagte Ungarn vor dem EuGH.

Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.

Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen. Orban fährt einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Grundlegende Teile seiner Asyl- und Migrationspolitik befand der EuGH bereits als rechtswidrig.

(APA/dpa)

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