In mehreren Bundesländern gilt seit heute eine erweiterte FFP2-Maskenpflicht.
Maßnahmen-Dschungel

FFP2 und 2-G-plus: Was gilt in welchem Bundesland?

FFP2-Maske am Arbeitsplatz, 2-G-plus bei Veranstaltungen, kein Alkohol auf Christkindlmärkten: Die Bundesländer kämpfen teils mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen die Pandemie. Was gilt nun wo? Ein Überblick.

Seit Anfang der Woche gilt in Österreich ein Lockdown für alle Ungeimpften. Der Bund hat damit die Rahmenbedingungen vorgegeben, die es jedenfalls einzuhalten gilt. Die Bundesländer können ihrerseits schärfere Regeln verordnen.

Und das tun sie bereits, ein Bundesland nach dem anderen schärft nach. Von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen zur 2-G-plus-Regel für die Nachtgastronomie: Langsam wird es schwierig, den Überblick zu behalten. Der Versuch eines Überblicks.

Was gilt in ganz Österreich?

Für gut zwei Millionen Österreicher, die weder geimpft noch genesen sind, sind seit Montag, 15. November, ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Sie dürfen ihren privaten Wohnbereich nur mehr in Ausnahmefällen verlassen, wie sie bereits aus bisherigen Lockdowns bekannt sind. Etwa für Arzttermine, für den Weg in die Arbeit (- falls nicht anders möglich), oder für Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Anders ausgedrückt: Für den Freizeitbereich gilt in ganz Österreich die 2-G-Regel: Ins Fitnessstudio, ins Kino oder ins Kaffeehaus dürfen nur mehr Menschen, die entweder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen oder nachweisen können, in den letzten 180 Tagen von einer Corona-Infektion genesen zu sein. In der Arbeit gilt grundsätzlich die 3-G-Regel, sofern die Bundesländer nicht auch hier strenger vorgehen.

Und was gilt in meinem Bundesland?

Die Zahl der Covid-Neuinfektionen klettert derzeit ungebremst nach oben. Vor dem Hintergrund überlasteter Intensivstationen und der Warnungen von Experten wird derzeit über die Frage gestritten, ob dies reicht, um die Dynamik zu bremsen. Während die Situation am heutigen Mittwoch zunächst evaluiert werden soll (zu diesem Zeitpunkt ist die Einführung der 2-G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zehn Tage in Kraft), wie es aus dem Gesundheitsministerium hieß, preschen die Bundesländer der Reihe nach vor und ziehen die Zügel straffer.

Wien

Die Bundeshauptstadt fährt bekanntlich seit Monaten einen strengeren Kurs als der Rest des Landes. So soll es auch während des aktuellen Lockdowns schärfere Regeln geben - nicht nur für die Ungeimpften. So hat Wien etwa für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 25 Personen die sogenannte 2-G-plus-Regel angekündigt, die am Freitag (19. November). Geimpfte oder genesene Besucher müssen dann auch ein gültiges PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Zudem wird die FFP2-Maskenpflicht erweitert, sie gilt bald in der Gastronomie und in nicht privaten Innenräumen. Mehr dazu.

Oberösterreich

Zu noch einschneidenderen Mitteln hat Oberösterreich gegriffen. Hier musste die Nachtgastronomie (vorerst) bis zum 5. Dezember schließen. Auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 26 Personen sind bis dahin untersagt. (Ausnahmen gibt es, zum Beispiel für Begräbnisse oder Veranstaltungen beruflicher Natur.)

Im Kulturbetrieb dürfen Spielstätten offen bleiben, die „ganzjährig und regelmäßig“ betrieben werden und wo Sitzplätze zugeteilt sind.

Im Sportbetrieb: Im Amateurfußball sind keine Zuseher mehr erlaubt. Veranstaltungen im Rahmen des Spitzen- und Berufsports dürfen mit Publikum stattfinden, sofern feste Sitzreihen oder zugeteilte Sitzplätze sichergestellt sind, damit es, wie in der Maßnahmenverordnung heißt, „zu keiner Durchmischung und Interaktion der Kunden kommt". Die FFP2-Maske ist auch am Platz verpflichtend.

In der Gastronomie dürfen Speisen und Getränke nur noch im Sitzen konsumiert werden; zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Die FFP2-Maske darf nur am Tisch abgenommen werden.

Adventmärkte dürfen zwar stattfinden, konsumiert werden darf aber nicht. Auch hier gilt die FFP2-Maskenpflicht -  die Maske muss also selbst im Freien getragen werden.

Die FFP2-Maskenpflicht wurde generell erweitert und gilt in sämtlichen - nicht privaten - Innenräumen.

Salzburg

In Salzburg gelten ähnliche Regeln wie in Oberösterreich. Diese beiden Bundeshauptländer verzeichnen derzeit die höchste Zahl der täglichen Neuinfektionen, den Spitälern droht eine Überlastung. Die Nachtgastronomie in Salzburg musste zwar nicht gänzlich schließen, allerdings gilt auch hier: Speisen und Getränke in Lokalen dürfen nur im Sitzen konsumiert werden, was die Nachtgastronomie massiv einschränkt.

Zudem wurde die FFP2-Maskenpflicht erweitert. Sie muss in Salzburg auch am Arbeitsplatz getragen werden, wenn zu Kollegen nicht ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Kunden müssen sie bei körpernahen Dienstleistern tragen, also etwa beim Friseur. Die FFP2-Maske muss auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen, in Hotels oder auf Märkten getragen werden. Auf Adventmärkten herrscht ebenfalls Alkoholverbot.

Steiermark

Die restlichen Bundesländer fokussieren derzeit in erster Linie auf die Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht. Sie tritt mit dem heutigen Mittwoch, 17. November, in mehreren Bundesländern in Kraft. Bisher - und bundesweit geregelt - betraf sie den gesamten öffentlichen Handel, die öffentlichen Verkehrsmittel sowie Museen und Bibliotheken.

In der Steiermark gilt sie ab heute in allen Innenräumen - mit Ausnahme des privaten Wohnbereichs -, sobald eine zweite Person im Raum ist, die nicht im selben Haushalt wohnt.

Dies betrifft beispielsweise Gasthäuser (abseits des Sitzplatzes am Tisch), Theatern oder die "für Gäste allgemein zugänglichen Bereiche“ in Hotels (Lobby, Rezeption, Speisesaal etc.)

Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

Tirol

In Tirol gilt die erweiterte FFP2-Maskenpflicht ebenfalls ab heute, Mittwoch. Sie betrifft alle öffentlich zugänglichen Räume, sobald mehr als eine Person anwesend ist.

Auch am Arbeitsplatz muss eine Maske getragen werden. Allerdings: Wenn andere geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind (beispielsweise Plexiglaswände), die das Infektionsrisiko minimieren, entfällt sie.

Kärnten

In Kärnten gilt die FFP2-Maskenpflicht in nicht privaten Innenräumen ab Freitag, 19. November.

Aber auch bei „größeren Zusammenkünften" im Freien muss sie getragen werden, also etwa auch auf Adventmärkten.

In Kärnten betrifft dies auch den Arbeitsplatz, sofern Kontakt zum Kunden besteht. [>>> Mehr dazu]

Vorarlberg

In Vorarlberg wird die Maskenpflicht ab Freitag in allen öffentlichen Innenräumen verpflichtend.

Sie gilt auch am Arbeitsplatz, sofern es Kontakt zum Kunden gibt. Für Mitarbeiter gilt dies „im Handel, der Gastro und bei körpernahen Dienstleistern", heißt es dazu, konkret: „überall dort, wo der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, soll die Maske zum Zug kommen." Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise „bei festen Mitarbeiterinnenteams wie etwa in Handwerksbetrieben."

Auch bei Veranstaltungen könnten in Zukunft Masken zu tragen sein. Darüber werde am heutigen Mittwoch beraten, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).

Niederösterreich

Die erweiterte FFP2-Maskenpflicht gilt in Niederösterreich ab Mittwoch, 17. November.

In der Gastronomie muss sie, sobald der Tisch verlassen wird, getragen werden, und auch in Kultureinrichtungen wie Theater oder Konzerten.

Burgenland

Burgenland weitet ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht wieder aus. Sie gilt ab heute, Mittwoch, und betrifft alle öffentlich zugänglichen Räume wie Veranstaltungen, das Gastgewerbe und körpernahe Dienstleistungen. [>>> Mehr dazu]

Reichen die Maßnahmen?

An der Frage, ob die derzeit festgelegten Verschärfungen reichen werden, spalten sich die Geister. Rufe nach einem österreichweiten Lockdown für alle werden seitens Experten und Intensivmediziner laut, aber entzweien auch die Politik.

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Am Wochenende sind Treffen mit den Landeshauptleuten vorgesehen, wo auch über die weitere Vorgehensweise und mögliche bundesweite Verschärfungen beraten werden soll. Darüber entschieden wird frühestens am Freitag.

(Red.)

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