EU-Richter kippen Ungarns Stopp-Soros-Gesetz

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FILE PHOTO: Activists of Egyutt (Together) opposition party removes a government billboard in BudapestREUTERS
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Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern durch die ungarische Regierung widerspricht laut dem EuGH Gemeinschaftsrecht. Sie muss beendet werden.

Ungarns Regierung erlebt den nächsten Rechtskonflikt mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn dieser hat am Dienstag das sogenannte Stopp-Soros-Gesetz gekippt, mit dem Ministerpräsident Viktor Orbán seit 2018 versucht, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren. Obwohl das im zugehörigen ungarischen Gesetz nicht explizit erwähnt wird, zielte diese rechtliche Einschränkung bei der Hilfe zur Einreichung von Asylanträgen oder bei der Unterstützung in Asylverfahren auf Nicht-Regierungsorganisationen ab, die teilweise vom ungarnstämmigen US-Milliardär und Holocaust-Überlebenden, George Soros, finanziert werden.

Der EuGH kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Kriminalisierung von Personen, die sich für einen Asylstatus eines Migranten einsetzen, selbst dann unzulässig sei, wenn es im konkreten Fall nach ungarischen Regeln keine Chance auf Flüchtlingsstatus gebe. Im umstrittenen Gesetz ist in solchen Fällen von einer missbräuchlichen Auslegung des Asylrechts die Rede. Zum einen ortete der EU-Gerichtshof in Ungarn Einschränkungen des Asylrechts, insbesondere, wenn Personen über Drittstaaten eingewandert sind. Eine rein ungarische Auslegung, ob internationales Recht missbräuchlich angewandt wurde oder nicht, sei deshalb unzulässig. Zum anderen geht der EuGH davon aus, dass das Stopp-Soros-Gesetz zu einer Einschüchterung von Personen führt, die sich für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen, da sie sogar mit Haft bedroht werden, wenn sie auf diese Weise aus Sicht der ungarischen Behörden die illegale Einreise oder den illegalen Aufenthalt fördern.

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