Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern durch die ungarische Regierung widerspricht laut dem EuGH Gemeinschaftsrecht. Sie muss beendet werden.
Ungarns Regierung erlebt den nächsten Rechtskonflikt mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn dieser hat am Dienstag das sogenannte Stopp-Soros-Gesetz gekippt, mit dem Ministerpräsident Viktor Orbán seit 2018 versucht, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren. Obwohl das im zugehörigen ungarischen Gesetz nicht explizit erwähnt wird, zielte diese rechtliche Einschränkung bei der Hilfe zur Einreichung von Asylanträgen oder bei der Unterstützung in Asylverfahren auf Nicht-Regierungsorganisationen ab, die teilweise vom ungarnstämmigen US-Milliardär und Holocaust-Überlebenden, George Soros, finanziert werden.