Euro-Rettungsschirm: Die versprochene Volksabstimmung

versprochene Volksabstimmung
versprochene Volksabstimmung(c) EPA (CHRISTOPHE KARABA)
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Einige EU-Regierungen, darunter die österreichische, versuchen, die beschlossene Vertragsänderung kleinzureden. Damit sollen Referenden vermieden werden. Doch Experten melden Zweifel an.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bemühte sich redlich, dem vom EU-Gipfel beschlossenen Euro-Rettungsschirm die Bedeutung zu nehmen. Aus seiner Sicht seien zur Bereitstellung eines dauerhaften Milliardenfonds für marode Euroländer und zur Einführung eines Insolvenzverfahrens für bankrotte Staaten nicht einmal eine Vertragsänderung und schon gar kein Referendum in Österreich erforderlich, sagte Faymann noch in Brüssel. Und auch EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso versuchte, Forderungen nach möglichen Volksabstimmungen gleich im Keim zu ersticken. Er sehe keinen Anlass, dafür irgendwo in der Union ein Referendum abzuhalten.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich zwar in der Nacht auf Freitag auf eine Vertragsänderung geeinigt, um für Budgetkrisen wie derzeit in Griechenland, Portugal oder Irland besser gerüstet zu sein. Doch nach den problemreichen Erfahrungen mit dem Lissabon-Vertrag wollen sie diesmal die notwendige Ratifizierung in allen EU-Staaten rasch über die Bühne bringen. Am Rande des EU-Gipfels wurde die Argumentation ausgegeben: „Ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach Artikel 48 des Unionsvertrags wird ermöglichen, dass die Änderung ohne Volksabstimmungen durchgeführt wird.“

So leicht wird das aber nicht gehen, warnen Rechtsexperten. In Irland ist bei jeder Vertragsänderung, die Kompetenzen nach Brüssel überträgt, ein Referendum notwendig. Die oberste Justizbehörde in Dublin wird prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Referendum gegeben sind. Sie wird dafür die genaue Formulierung der Vertragsänderung abwarten, die EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy bis zum Dezembergipfel vorbereiten soll. In Großbritannien hat Premierminister David Cameron eigentlich für jegliche EU-Vertragsänderungen eine Volksabstimmung versprochen. Und nicht zuletzt hat auch Österreichs Bundeskanzler Faymann in seinem Brief an den Herausgeber der „Kronen Zeitung“, Hans Dichand, sein Wort für ein solches Referendum gegeben.

Der Europarechtler Walter Obwexer (Uni-Innsbruck) hält den Versuchen, die Vertragsänderung als Nebensächlichkeit herunterzuspielen, juristische Fakten entgegen. Im Gespräch mit der „Presse“ betont er: „Aus meiner Sicht ginge das nicht ohne Vertragsänderung. Da müsste man die Verträge schon sehr dehnen. Und außerdem hat nicht zuletzt Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen das Problem, dass es eine vertragliche Verankerung braucht.“ Obwexer ist zudem überzeugt, dass für eine solche Vertragsänderung ein „vereinfachtes Änderungsverfahren“ nicht ausreichen werde. Das heißt, es müsste eine eigene Regierungskonferenz einberufen werden, in die auch das Europaparlament und die EU-Kommission eingebunden werden müssten.

Kompetenzübertragung an EU

Obwohl der Europarechtler betont, dass er die Details der Einigung noch nicht kenne, geht er davon aus, dass es auch zu neuen Kompetenzübertragungen an EU-Institutionen kommen werde. „Wenn beispielsweise die Union nun einen Insolvenzmechanismus mit Beteiligung der privaten Gläubiger umsetzt, dann ist das eine Kompetenzübertragung. Dann braucht es das ordentliche Vertragsänderungsverfahren.“ Eine Kompetenzübertragung wäre auch gegeben, wenn EU-Institutionen ein solches Insolvenzverfahren abwickeln sollen. Rechtlich gesehen wäre in Österreich überhaupt keine Volksabstimmung notwendig. Denn der Vertrag würde nicht zu einer Gesamtänderung der Bundesverfassung führen. „Etwas anderes ist das natürlich wegen der politischen Zusage der SPÖ“, sagt Obwexer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2010)

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