Corona-Regeln

2-G-plus in Clubs, Maske im Büro: Was ab Donnerstag in Wien gilt

Corona - Pandemie: Wien oeffnet Gastronomie Coronakrise: Wien oeffnet Lokale Wien, Mariahilf, 20.05.2021 Gastgarten, Gast
Corona - Pandemie: Wien oeffnet Gastronomie Coronakrise: Wien oeffnet Lokale Wien, Mariahilf, 20.05.2021 Gastgarten, Gastimago images/Viennareport
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Die FFP2-Pflicht kommt in allen Innenräumen, in der Nachtgastronomie benötigt man zusätzlich zur Impfung auch einen PCR-Test.

Wien prescht wieder einmal vor und verschärft die Coronamaßnahmen noch strenger als der Bund. So wird am Donnerstag die FFP2-Pflicht, die anders als im Bund bereits im gesamten Handel gilt, auf alle Innenräume abseits des Privatbereichs ausgedehnt. Das betrifft auch den Arbeitsplatz, also etwa auch Büros, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, und keine baulichen Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Damit gilt die FFP2-Pflicht auch für die Bediensteten im Handel, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, sowie für das Personal in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistern. Für Gäste in der Gastronomie wird der Weg vom und zum Tisch nur mit Maske zu bestreiten sein.

Außerdem gilt ab Freitag in Wien für Kunden in bestimmten Bereichen eine 2-G-plus-Regelung: Damit dürfen Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen zusätzlich auch ein PCR-Test-Ergebnis vorweisen.

Doch welche Lokale gehören nun tatsächlich zur Nachtgastronomie? Laut der Wirtschaftskammer sind dies jene Lokale, deren Öffnungszeiten zu über der Hälfte nach 22.00 Uhr liegen. In Sachen Corona sieht es aber anders aus: Laut Bundesgesetzblatt (vom 14. November 2021, § 6. (2) sind unter Nachtgastronomie jene "Betriebsstätten der Gastgewerbe“ gemeint, „in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale." In Wien wird die Stadt selbst diese Definition übernehmen, heißt es im Büro des Gesundheitstadtrats Hacker.

„Ninja-Pass“ für Kinder ab sechs Jahren

Schärfer als im Bund ist auch die Regel für Kinder: Für Sechs- bis Elfjährige muss der sogenannte "Ninja-Pass" (Schultests) als 2G-Nachweis vorgelegt werden (bundesweite Vorgabe: erst ab 12 Jahren); ein vollständig geklebter Pass (3 Tests pro Woche) gilt auch am Wochenende. 12- bis 15-Jährige müssen in Wien einen 2,5-G-Nachweis vorlegen, wobei der PCR-Test 48 Stunden ab Abnahme gilt (im Bund reicht bis zur Beendigung des neunten Schuljahres der Ninja-Pass, danach muss man einen 2G-Nachweis vorlegen).

(APA)

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