Urteil

Keine Kunden im Lockdown? Keine Mietzahlung nötig

Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren Österreichs Straßen (am Bild die Wiener Wollzeile) wie ausgestorben.
Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren Österreichs Straßen (am Bild die Wiener Wollzeile) wie ausgestorben.Clemens Fabry/Die Presse
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Die Höchstrichter entschieden erstmals, dass Unternehmer nicht zahlen müssen, wenn sie wegen behördlicher Coronaregeln ihr Geschäft gar nicht nutzen können.

Während Österreich über neue Ausgangsbeschränkungen diskutiert, fällte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine mit Spannung erwartete Entscheidung zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Zum ersten Mal machen die Höchstrichter darin klar, dass Unternehmer keine Miete zahlen mussten, wenn sie ihr Geschäftslokal wegen behördlicher Pandemievorschriften gar nicht nutzen konnten. Eine Entscheidung, auf die Mieter und Vermieter mit Interesse gewartet haben.

Im konkreten Fall ging es um ein Solarium, eine vergleichsweise moderne Institution – im Gegensatz zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Es trat 1812 in Kraft, und 1916 verordnete Kaiser Franz Joseph noch vor seinem Ableben eine Novelle, die im Folgejahr Geltung erlangte. Von der Interpretation dieser Bestimmung hing es nun ab, wie rechtlich mit den 2020 durch eine Pandemie geschlossenen Geschäften umzugehen ist.

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