Rechtsmittel

Kurz-Vertraute rufen Gericht an

Gerald Fleischmann geht vor Gericht.
Gerald Fleischmann geht vor Gericht.Clemens Fabry
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Stefan Steiner und Gerald Fleischmann finden, dass es keinen Grund gegeben habe, sie einer Hausdurchsuchung zu unterziehen.

Die Ermittlungen rund um Vertraute von ÖVP-Chef Sebastian Kurz haben bald ein erstes gerichtliches Nachspiel. Gerald Fleischmann, früher Medienbeauftragter im Kanzleramt, und ÖVP-Berater Stefan Steiner legten Beschwerde gegen die im Oktober bei ihnen erfolgte Hausdurchsuchung ein. Das gab ein ÖVP-Sprecher bekannt.

Die Beschwerde ist bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einzubringen. Sie hat diese an das Oberlandesgericht Wien (OLG) weiterzuleiten. Die Anklagebehörde kann dabei selbst eine Stellungnahme über ihre Sicht der Dinge abgeben. Das OLG entscheidet dann, ob die vorgenommene (vom Landesgericht für Strafsachen vorab genehmigte) Hausdurchsuchung rechtskonform war. Gefundene Beweismittel, die für das Verfahren von Relevanz sind, wären aber keinesfalls zu vernichten.

Steiner kritisiert in seiner Beschwerde, dass es „keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise“ gebe, die auf eine Involvierung von ihm in die Affäre hindeuteten. Es geht um möglicherweise illegale Vereinbarungen zwischen den „Österreich“-Chefs Helmuth und Wolfgang Fellner, dem früheren Finanzministerium-Generalsekretär Thomas Schmid sowie der Meinungsforscherin Sabine B. Nach Ansicht von Steiner war die Hausdurchsuchung bei ihm „rechtswidrig und unverhältnismäßig“. Fleischmann, der nach Bekanntwerden der Affäre das Kanzleramt verlassen musste, ortet „geradezu willkürliche Sachverhaltsannahmen“, auf denen die Hausdurchsuchung fuße.

Keine Hausdurchsuchung bei Kurz

Die Staatsanwälte ermitteln auch gegen Kurz selbst, der infolge der Affäre als Kanzler zurücktrat. Es geht vor allem um den Vorwurf, dass über Scheinrechnungen gefälschte Umfragen mit Steuergeld finanziert und zugunsten von Kurz medial publiziert worden sein sollen. Ermittelt wird wegen Untreue und Bestechung. Alle Beschuldigten, auch Kurz, weisen die Vorwürfe zurück. Da bei ihm keine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, kann er diesbezüglich kein Rechtsmittel erheben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2021)

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