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Wie müssen Unternehmer 2-G kontrollieren?

Ins Restaurant oder Café darf man nur mit 2-G-Nachweis.
Ins Restaurant oder Café darf man nur mit 2-G-Nachweis. (c) Marin Goleminov
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Genügt etwa im Restaurant ein flüchtiger Blick auf den Grünen Pass? Was gilt beim Friseur, was im Handel? Darüber herrscht teilweise Unklarheit. Und die Regeln sind auch nicht für alle betroffenen Unternehmen gleich.

Wien. Warteschlangen beim Zugang zum Wiener Christkindlmarkt, Security-Mitarbeiter, die von jedem Besucher den Grünen Pass und einen Ausweis sehen wollen: Noch ist der Anblick ungewohnt. Aber wir wissen es ohnehin längst, Weihnachten wird auch heuer nicht wie früher.

Der Grund für die Kontrollen ist, dass auch auf den Weihnachtsmärkten die 2-G-Regel gilt. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt, wer das nicht belegen oder sich nicht ausweisen kann, muss umkehren. Dieselben Zugangsbeschränkungen gibt es in der Gastronomie und Hotellerie, beim Friseur und anderen körpernahen Dienstleistern oder etwa im Fitnessstudio. Und seit Montag gilt grundsätzlich auch in weiten Teilen des Handels 2-G. Denn der „Lockdown für Ungeimpfte“ hat auch zur Folge, dass man ohne entsprechenden Nachweis die Kundenbereiche von Geschäften nicht betreten darf – mit wenigen Ausnahmen, die in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausdrücklich genannt sind, wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien oder Banken und Post.

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